Nach dem Beschluss im Ministerrat beginnen die Verhandlungen mit der Opposition.

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Wien – Im Ministerrat wurde am Mittwoch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) beschlossen, das die Rahmenbedingungen für den Ökostromausbau in den nächsten zehn Jahren festlegt. Wenn es keine weiteren Verzögerungen gibt, könnte das Gesetzespaket zwar um ein halbes Jahr verspätet, aber noch vor dem Sommer in Kraft treten. Allerdings ist für die endgültige Beschlussfassung eine Zweidrittelmehrheit im Parlament notwendig – und die Oppositionsparteien fühlen sich bisher übergangen.

Nach den ursprünglichen Plänen hätte das EAG bereits am 1. Jänner 2021 in Kraft treten sollen, der Unmut der Ökostrombranche, aber auch der Oppositionsparteien über die Verzögerung war groß. Das Gesetzespaket umfasst nicht nur das EAG selbst, sondern auch eine Reihe von Änderungen in acht weiteren Gesetzen.

Strom bis 2030 aus erneuerbaren Quellen

"Mit dem EAG bauen wir unser Energiesystem um", sagte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Mittwoch laut Mitteilung. Ziel ist, dass Österreichs Strombedarf bis zum Jahr 2030 rein rechnerisch zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden kann. Um das Ziel zu erreichen, werden 27 Terawattstunden an zusätzlicher Stromerzeugungskapazität notwendig sein.

"Dafür setzen wir auf folgende Maßnahmen: Investitionen, Bürgerbeteiligung und Innovation", erklärte Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) laut Mitteilung. Vor allem die Innovation sei der Schlüssel zum Erfolg. "Dafür investieren wir 500 Millionen Euro in erneuerbaren Wasserstoff und fördern die Zukunftstechnologie. Das EAG wird so zum Wasserstoffpaket."

Verhandlungen mit Opposition

Nach dem Beschluss im Ministerrat starten nun die Verhandlungen mit der Opposition. Alle drei Oppositionsparteien – SPÖ, FPÖ und Neos – hatten nach der Ankündigung des EAG vor einer Woche beklagt, nicht eingebunden worden zu sein. Die Strombranche und die Wirtschaftskammer begrüßten das Vorhaben, die Industrie mahnte Wettbewerbsfähigkeit ein. Verhalten positiv fielen die Reaktionen der Umweltschutzorganisationen aus. (APA, 17.3.2021)