Mit der WEG-Novelle soll das sogenannte "Right to plug" implementiert werden.

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Wohnungseigentümer sollen Änderungen an ihrem Eigentum leichter durchsetzen können – beispielsweise um eine E-Ladestation beim eigenen Stellplatz schaffen zu können: Das ist die grundsätzliche Zielsetzung der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), die von der türkis-grünen Bundesregierung geplant ist. Bisher muss man eine Änderung an seinem eigenen Wohnungseigentumsobjekt, sobald sie die schutzwürdigen Interessen anderer Eigentümer berührt, von allen absegnen lassen. Das gilt zwar seit einem OGH-Urteil von 2019 nicht mehr für sogenannte Langsamladestationen (3,7 kW), sehr wohl aber etwa für barrierefreie Umbauten oder die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines WEG-Reihenhauses.

Laut einem Entwurf für die Novelle soll künftig die Zustimmung für solche Änderungen auch dann als erteilt gelten, wenn nicht innerhalb einer bestimmten mehrwöchigen Frist widersprochen wird. Und auch der Willensbildungsprozess in Eigentümergemeinschaften soll wesentlich erleichtert werden. Bisher wurde bei Beschlussfassungen die Mehrheit der Miteigentümer anhand aller vorhandenen Miteigentumsanteile berechnet. Künftig soll nur noch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich sein – also der tatsächlich zur Eigentümerversammlung erschienenen Mitglieder –, berechnet nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile. Wer sich also an Abstimmungen nicht beteiligt, zählt nicht. Bisher war eine nicht abgegebene Stimme stets eine Gegenstimme. Um hier einen kleinen "Sicherheitspolster" zu schaffen, ist aber jedenfalls die Zustimmung von mindestens einem Drittel aller Miteigentumsanteile erforderlich.

Entwurf seit September

So steht es in dem Entwurf, der dem STANDARD vorliegt. Das Problem: Er existiert schon seit September. Justizministerin Alma Zadić und Verkehrsministerin Leonore Gewessler (beide Grüne) hatten die Novelle nämlich schon im vergangenen Juli angestoßen, im August gab es eine große Sitzung dazu im Justizministerium, dann wurde der Entwurf verfasst. Die Änderungen hätten eigentlich schon per 1. Jänner in Kraft treten sollen.

Doch bisher ist kein Entwurf in Begutachtung. Wo bleibt er? Das fragen sich viele, die schon im August in der ersten Runde dabei waren.

ÖVP will noch verhandeln

"Alles im Prinzip seit Monaten ausverhandelt", sagen Involvierte. Gleichzeitig hört man aber auch, dass die ÖVP "mehr will" und deshalb das Thema noch nicht als reif für eine Begutachtung ansieht. Genau so erklärt es dann auch ÖVP-Wohnbausprecher Hans Singer beim Anruf des STANDARD. "Wir wollen mehr, als in dem damaligen Entwurf drin war – daran wird im Moment gearbeitet." Was genau das ist, verrät er nicht, aber er ist "sehr zuversichtlich", schon bald einen Entwurf in Begutachtung schicken zu können.

Und wann kommt das Bestellerprinzip bei den Maklerprovisionen? Auch darüber verhandelt man seit Monaten. Singer hat hierzu kürzlich im Bautenausschuss gesagt, einen Regierungsantrag werde es in den nächsten Monaten geben – und ein Inkrafttreten Anfang 2022. (mapu, 20.3.2021)