Laufende Rechtsprechung siedelt das Risiko für Ausfälle wegen einer Pandemie bei den Vermietern von betroffenen Geschäften an.

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Wien – Baumeister und Shoppingcenterbetreiber Richard Lugner hat es satt. Seit Wochen wird er von Regierungsstellen mit seinen Anliegen im Kreis geschickt. Am Donnerstag lud er schließlich Journalisten in sein Kino in der Wiener Lugner City – auf die Leinwand projiziert der Satz: "Vermieter haben auch Rechte". Lugners Anliegen: Vermieter von Geschäftslokalen sollen ihren vermeintlich fairen Anteil an Corona-Hilfen erhalten.

Konkret fordert der Baumeister, dass der Fixenkostenzuschuss an die Zahlung der Miete zweckgebunden wird. Alternativ wünscht er sich einen Kostenersatz. "Es kann nicht überall der Vermieter verantwortlich sein", resümiert der Geschäftsmann.

Shoppingcenterbetreiber Richard Lugner will Hilfe von der Regierung statt Streit mit Mietern.
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Ein Problem aus Lugners Sicht: Aktuelle Rechtsgutachten würden falsche Hoffnungen wecken, dass Geschäftsbetreiber ihre Miete nicht zahlen müssten, aber trotzdem den Fixkostenzuschuss beantragen könnten. Konkret genannt wird die Rechtsmeinung von Brigitta Zöchling-Jud, Professorin für Zivilrecht und Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Uni Wien, die ein Gutachten im Auftrag der Wirtschaftskammer erstellt hatte. Demnach legt das Gesetz nahe, dass keine oder weniger Miete für Geschäfte gezahlt werden müsse, wenn es behördlich geschlossen wurde, aber auch dann, wenn wegen der Pandemie die Kunden ausbleiben würden.

Staatshilfen wie der Fixkostenzuschuss können zwar beantragt werden, müssten aber nicht zwingend an den Vermieter weitergegeben werden, beschwert sich Lugner. Mit einem großen Modehändler und ein paar weiteren Unternehmen streite er derzeit über die gebührende Miethöhe, sagt der Unternehmer.

Unternehmen in der Zwickmühle

Seitens der Wirtschaftskammer ist man auch nicht daran interessiert, dass falsche Hoffnungen bei Unternehmern geweckt werden. Die rechtliche Lage, wie sie im Gutachten bekräftigt werde, sehe keineswegs vor, dass Geschäftsbetreiber Fixkosten ersetzt würden, die gar nicht angefallen sind, sagt ein Vertreter zum STANDARD. Wer den Kostenersatz beantragt, erhält je nachdem, wie stark das Geschäft von der Pandemie betroffen ist, einen Anteil der tatsächlich geleisteten Miete und anderer Fixkosten ersetzt.

Das Problem: Abgerechnet wird am Ende. Die zuständige Förderstelle Cofag sieht vor, dass sich Mieter zunächst darum bemühen, dass ihre Miete reduziert oder gestrichen wird. Wer einfach regulär seine Miete weiterzahlt und sich die maximale Förderung holt, obwohl er rechtlich Anspruch gehabt hätte, weniger Miete zu zahlen, begeht Förderbetrug. Geschäftsbetreiber seien in einer Zwickmühle zwischen möglichen Förderbetrug und Streit mit ihren Vermietern. Wer befristete Mietverträge hat, muss sich schließlich gut überlegen, wie viel Zoff er mit seinem Mieter eingehen will.

Denn ob und wie viel die Vermieter nachlassen müssen, ist nicht geklärt. Einzelfälle können sich aufgrund der abgeschlossenen Verträge stark unterscheiden. Bei der Wirtschaftskammer rät man von der Pandemie betroffenen Geschäftsbetreibern dazu, mit ihren Vermietern in Kontakt zu treten und eine Übereinkunft über die Miethöhe zu treffen. Mietzahlungen sollten inzwischen unbedingt unter Vorbehalt laufen. Mit einer Übereinkunft über einen Mietnachlass in Händen, lässt sich dann der Förderantrag entspannter stellen. Sollte man bei der Cofag darauf pochen, dass die Mieterhöhe nicht dem geltenden Recht entspricht und weiter gesenkt werden müsste, hätte man eine klare Deklaration in Händen. Das würde Sicherheit bieten und kostspielige rechtliche Streitereien mit den Vermietern verhindern.

Napoleons Schatten

Die Rahmenbedingungen für Vermieter sind auch nicht einfach: Nicht nur Gutachten, auch mehrere Urteile bestätigen mittlerweile, dass wegen der Pandemie geschädigte Geschäfte entsprechend weniger Miete zahlen müssen. Das relevante Gesetz stammt allerdings aus der napoleonischen Ära, als mit Krieg und Seuchen auch viel Zerstörung einherging. Damals war in so einem Fall zwar der Pächter von der Pacht entbunden, aber der Besitzer musste zerstörte Läden nicht reparieren. Diese Risikoteilung gebe es heute nicht mehr, betont Lugner. Schließlich ist das Geschäft nach der Pandemie intakt.

Der Unmut der Vermieter liegt aber auch darin begründet, dass sie nicht unter die teilbetroffenen Branchen fallen, die Anspruch auf Hilfsgelder haben – etwa der geöffnete Bäcker, dem geschlossene Hotels als Abnehmer wegbrechen. Der Vermieter eines solchen Bäckers muss häufig mit der Miete runter, ohne Chance auf Kostenersatz. (Leopold Stefan, 19.3.2021)