Die Regierung will Ghostwritern das Leben erschweren. Nicht nur das klandestine Schreiben, sondern schon das öffentliche Angebot der Schummelhilfe für Studierende soll mit hohen Geldstrafen bedroht werden. Vor allem professionelle Agenturen, die ihr fragwürdiges Geschäftsmodell vor aller Augen bewerben, will man in die Schranken weisen. Kommende Woche soll der neue Ghostwriting-Paragraf im Nationalrat beschlossen werden, im Herbst tritt er in Kraft.

Für die Schul-Ghostwriter gibt es keine rechtlichen Konsequenzen.
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Doch damit könnten Ghostwriter den Behörden in Zukunft auf der Nase herumtanzen. Das Angebot von Vorwissenschaftlichen Arbeiten (VWAs) für Maturanten bleibt legal, und auch bei Fachhochschulen tut sich eine rechtliche Lücke auf. Die Juristin Susanne Reindl-Krauskopf warnt, dass der Tatbestand – entgegen der Auffassung des Bildungsministeriums – nur bei öffentlichen Unis greift und sonst nirgends. Man muss nicht sonderlich kreativ sein, um zu erahnen, wie Geisterschreiber die Lücke nutzen werden. Künftig werden sie eben nur noch VWAs und FH-Arbeiten feilbieten. Wo diese dann tatsächlich eingereicht werden, wird sie nicht interessieren.

Das Schlupfloch noch zu stopfen ist keine Hexerei. Strukturelle Probleme, die hinter der florierenden Branche stehen, wird man durch ein verbessertes Gesetz aber nicht lösen. Da bei der Anstellung von Lehrkräften gespart wird, nimmt es nicht wunder, dass die wenigen ihre vielen Studierenden weder betreuen noch deren Leistung einschätzen können. (Theo Anders, 19.3.2021)