Hanami im Jahr 2020 ...

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... und die Vorbereitungen darauf im Jahr 2021: Die traditionelle "Blütenschau" wird auch heuer eher mager ausfallen. Gefeiert werden soll jedenfalls nicht.

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Tokio – Sobald die ersten Blüten sprießen, gibt es kein Halten mehr: Sakura, die Kirschblüte, versetzt Japaner alljährlich mit ihrer betörenden Pracht in einen Rauschzustand. Doch heuer ist wie bereits 2020 wegen der Corona-Pandemie alles anders. Zwar wurde der Corona-Notstand am Montag auch im Großraum Tokio aufgehoben. Die Gouverneurin der Hauptstadt bat jedoch die Bürger erneut, auf die traditionell feucht-fröhlichen Feiern beim "Hanami", der Blütenschau, zu verzichten.

Statt wie in normalen Zeiten mit viel Essen und Alkohol unter den Bäumen zu feiern, sollen sich die Bürger mit einem Spaziergang an den Bäumen vorbei begnügen – mit Maske natürlich. "Aruki Hanami", "Blütenschau im Gehen", lautet das Motto.

Einbahverkehr

So sind im Ueno-Park in Tokio, mit seinen 1.000 Kirschbäumen einer der beliebtesten "Hanami"-Orte der Hauptstadt, die Bereiche unter den Bäumen abgesperrt. Damit soll verhindert werden, dass sich die Menschen wie sonst auf blauen Abdeckplanen unter die Bäume setzen und feiern. Auf besonders stark genutzten Wegen gilt zudem Einbahnverkehr.

Normalerweise begeben sich jedes Jahr mehr als drei Millionen Menschen in den Ueno-Park, um unter dem prächtigen Blütenmeer gesellige Stunden mit Freunden und Kollegen zu verbringen. Das Naturschauspiel währt zwar nur kurz, doch für Japaner liegt gerade in der Vergänglichkeit ihrer Schönheit der besondere Reiz der Kirschblüte. Auch andernorts sind die Feiern unter den Kirschbäumen dieses Jahr untersagt.

Restaurants entlang beliebter Hanami-Spots sind zudem aufgerufen, auf Straßenverkauf zu verzichten. Die Behörden haben die schwer unter der Pandemie leidenden Betreiber von Restaurants und Bars zudem aufgefordert, bis Ende März schon um 21.00 Uhr zu schließen – also nur eine Stunde später als während des Notstands, der in Tokio am Sonntag endete. Doch sind die Aufrufe rechtlich nicht bindend. Manche Betreiber wollen sich laut Medienberichten mit Blick auf die Kirschblüte nicht daran halten. (APA, dpa, 22.3.2021)