Der Aufbau einer gemeinsamen Menschenrechtsordnung war nach 1945 Europas Konsequenz aus Faschismus und Krieg. Die zentrale Rolle kam dabei zunächst dem Europarat zu, in dessen Rahmen die Europäische Menschenrechtskonvention ausgearbeitet wurde. Sie wurde 1950 in Rom unterzeichnet und ist bis heute das zentrale europäische Menschenrechtsdokument. Im Laufe der Jahrzehnte haben der Europarat und die Europäische Union den europäischen Menschenrechtsbestand laufend abgesichert und weiter ausgebaut. Der Europarat hat auf den Gebieten des Menschenhandels, der Terrorismus- und Korruptionsbekämpfung oder des Schutzes von Kindern und Frauen wichtige Übereinkommen ausgearbeitet.

Bekämpfung der Gewalt an Frauen

Die sogenannte Istanbul-Konvention ist eines der wichtigsten Übereinkommen des Europarats. Sie wurde im Jahr 2011 als "Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" von 13 Staaten, darunter Österreich, in Istanbul unterzeichnet. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich darin verbindlich zur umfassenden Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen. Die Konvention befasst sich mit Präventionsmaßnahmen, mit dem Opferschutz und mit Vorgaben für die Strafverfolgungsbehörden. Unter anderem hat die Konvention zum Ausbau von Opferschutzeinrichtungen in vielen europäischen Staaten geführt.

Einen besonderen Fokus legt die Konvention auf den Bereich häusliche Gewalt und fordert auf, die zum Schutz vor häuslicher Gewalt enthaltenen Verpflichtungen auch auf Kinder und Männer anzuwenden.

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Aktivistinnen und Aktivisten demonstrieren gegen den Ausstieg der Türkei.
Foto: REUTERS/Murad Sezer

Ähnlich anderen Europaratsübereinkommen kennt auch die Istanbul-Konvention ein Evaluierungssystem. Ein Komitee von internationalen Expertinnen und Experten, kurz GREVIO (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence) genannt, überprüft regelmäßig die Umsetzung der Verpflichtungen durch die Unterzeichnerstaaten.

Ein schwerer Schlag

Während sowohl Europäische Union als auch Europarat den Ausbau der Menschenrechte in diversen Regelungen laufend vorantreiben, kommen die Menschenrechte in Europa seit einigen Jahren erstmals seit 1945 stark unter Druck. Maßgebliche politische Kräfte stellen quer durch Europa, auch in Österreich, zentrale Menschenrechte und Regelwerke infrage: einmal die Genfer Flüchtlingskonvention, dann die Menschenrechtskonvention, dann die Istanbul-Konvention. Ein Schönreden hilft da nicht: Das Infragestellen zentraler Grundrechte ist immer ein Angriff auf Demokratie, Zivilisation und Friedensordnung in Europa.

Der Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention ist ein schwerer Schlag für die Menschenrechtslage nicht nur in der Türkei, sondern in ganz Europa. Seit Sommer 2020 läuft eine ähnliche Diskussion in Polen; in der Verbindung mit dem Abtreibungsverbot läuft die Diskussion in Polen ganz klar auf eine Schlechterstellung der Frau in der Gesellschaft und einen Rückbau der Rechte der Frau hinaus. Rechtlich ist die Situation in Polen freilich anders als in der Türkei; selbst bei einem Austritt Polens aus der Istanbul-Konvention bleibt Polen doch an den EU-Rechtsbestand gebunden, der Frauen vielerlei Schutz gewährt und gerichtlich durchsetzbar ist. (Oliver Scheiber, 26.3.2021)