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Wegen im Vorjahr gestundeter Mieten droht Betroffenen demnächst noch keine Delogierung – aus anderen Gründen sind Delogierungen derzeit aber dennoch möglich.

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Manche Mieterinnen und Mieter werden dieser Tage von der Vergangenheit eingeholt: Mieten, die in den Monaten April, Mai und Juni 2020 Corona-bedingt gestundet werden konnten, werden nun nämlich fällig. Das heißt konkret: Vermieter können die Zahlungen ab 1. April gerichtlich einklagen. Im schlimmsten Fall müssen Betroffene nun also drei Monatsmieten nachzahlen – und auch die Miete für April überweisen.

Wer zumindest noch die laufende Miete regelmäßig zahlen kann, sich aber mit der Rückzahlung der gestundeten Mieten aus dem zweiten Quartal 2020 noch länger schwertut, hat zumindest nicht gleich eine Räumungsklage zu befürchten: Wegen Mietzinsrückständen aus diesem Zeitraum ist eine Delogierungsklage erst ab Juli 2022 möglich. Allerdings: Das gilt eben wirklich nur für Rückstände aus diesen drei Monaten. Wer die Miete in anderen Monaten nicht zahlen kann, hat diese Sicherheit nicht.

Räumungen finden natürlich weiterhin statt, und das war auch 2020 trotz Corona in hohem Ausmaß der Fall. Laut der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos durch Interimsjustizminister Werner Kogler (Grüne) wurden 2020 bundesweit 4.106 Räumungsexekutionen vollzogen, in weiteren 2.646 Fällen kam es zu einer Aufschiebung. 2019 lagen die Zahlen signifikant höher, bei 5.618 bzw. 3.214.

Viele Delogierungen

Der Rückgang 2020 lag natürlich auch an der Corona-bedingt sehr eingeschränkten Tätigkeit der Gerichte. Professionelle Beobachter erwarten für heuer aber einen beträchtlichen Anstieg. "Wir steuern auf eine Katastrophe zu", davon ist Robert Blum von Fawos, der Fachstelle für Wohnungssicherung der Volkshilfe Wien, überzeugt. Er rechnet mit einer "Lawine" an Räumungsklagen im Zuge der Corona-Krise; die Frage sei bloß, wann sie ins Rollen kommt. Das könne niemand genau sagen.

Alexander Machatschke, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (Bawo), stößt ins selbe Horn. "Wir befürchten einen massiven Anstieg der Delogierungen", aber man könne noch nicht genau abschätzen, wann es losgehen wird. "Das kann schon im Herbst sein oder auch erst im Frühjahr."

Mieterschützer warnen schon seit längerem vor einer starken Zunahme an Delogierungen. Mit bis zu 48.000 gerichtlichen Kündigungs- oder Räumungsklagen rechnet die Arbeiterkammer im heurigen Jahr; das wären um ein Viertel mehr als 2019, als es laut einer Aufstellung des Justizministeriums österreichweit genau 36.014 Kündigungs- und Räumungsklagen gab. 2020 ging die Zahl auf 23.240 zurück.

Da 2019 und 2020 – wie aus den zitierten Zahlen hervorgeht – ganz grob gerechnet also jede fünfte bis siebente Kündigungs- bzw. Räumungsklage auch tatsächlich zu einer vollzogenen Räumungsexekution führte, könnten 48.000 Klagen zu einer Welle von knapp 7.000 bis rund 9.500 Delogierungen führen.

Viele Einigungen

Dass die Delogierungen spätestens im Herbst deutlich zunehmen werden, damit rechnet man nicht zuletzt auch beim Wiener Speditionsunternehmen Kridtner, das viele Räumungen durchführt. Aktuell gebe es allerdings noch sehr wenige Einsätze. "Viele Delogierungen werden derzeit wieder abgesagt, weil sich die Mieter mit der Hausverwaltung einigen", sagt Geschäftsführerin Karin Schubert. Corona-bedingt werde derzeit wohl noch abgewartet – auch weil man Ansammlungen mehrerer Menschen, wie sie bei einer Delogierung nötig sind, eher vermeiden will.

Auch bei der Mieterhilfe der Stadt Wien gibt es derzeit nur vereinzelt Anfragen von Mietern, denen die Delogierung droht. "Aber ich würde nicht ausschließen, dass da noch viel kommt", sagt Mieterschützer Christian Bartok. Viele Betroffene seien sich wohl auch nicht bewusst, dass die gestundeten Mieten nun fällig werden.

Die Frist wäre eigentlich auch schon im Dezember abgelaufen, doch die Regierung verlängerte sie nochmals um drei Monate. Und erst vor wenigen Tagen wurde im Parlament noch eine weitere Maßnahme beschlossen, um Mieterinnen und Mieter zu entlasten: Die Erhöhung der Richtwert- und der Kategoriemieten, die im April per Gesetz angestanden wäre, wurde auf 2022 verschoben. Der Drei-Parteien-Antrag von ÖVP, den Grünen und der SPÖ wurde vergangene Woche im Nationalrat beschlossen.

Die SPÖ hätte sich eigentlich auch einen Mieter-Hilfsfonds gewünscht, den die Regierung bereitstellen sollte. Notleidenden Mieterinnen und Mietern hätte damit unter die Arme gegriffen werden sollen. Ein Entschließungsantrag von SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher, diesen Fonds zu schaffen, wurde von den Regierungsparteien am Mittwoch aber abgelehnt.

Mehr Unterstützung

Die SPÖ-nahe Mietervereinigung hatte schon im Vorjahr einen mit 100 Millionen Euro dotierten Hilfsfonds gefordert. Die Arbeiterkammer bezifferte das gesamte mögliche Mietenrückstandsvolumen mit 83 Millionen Euro. Diese Zahlen erscheinen anderen Expertinnen und Experten aber als zu hoch gegriffen.

"Die wichtigste Frage ist aber: Wie gut sind die Wohnungssicherungsstellen aufgestellt?", sagt Bawo-Geschäftsführer Machatschke. Denn Wohnungsverluste zu verhindern, das müsse die oberste Priorität sein. "Volkswirtschaftlich betrachtet ist jede Delogierung ein völliger Unsinn – denn jede betreute Wohnung für einen ehemals Obdachlosen ist viel teurer als eine Zeitlang die Miete zu übernehmen."

Es müssten also die Mittel für die Wohnungssicherung aufgestockt werden. Im Sozialministerium läuft derzeit ein "Call" für Projekte gemeinnütziger Organisationen, um negative Folgen der Pandemie abzufedern. Hier werden unter anderem Projekte zur "Unterstützung bei Covid-19-bedingter oder drohender Wohnungslosigkeit" gesucht und gefördert. Insgesamt ist dieser Topf mit 20 Millionen Euro dotiert, die Einreichungsfrist endet am Montag. (Martin Putschögl, Franziska Zoidl, 29.3.2021)