Wien – Der Österreichische Werberat (ÖWR) hat seinen Sanktionskatalog erweitert. Eine neue Verfahrensrichtlinie sieht vor allem bei Stopp-Entscheidungen eine erweiterte Dokumentationspflicht für Unternehmen vor. Dazu kommt eine proaktive Veröffentlichung von Stopp-Entscheidungen durch den Werberat, insbesondere dann, wenn Unternehmen der ÖWR-Aufforderung für Kampagnenstopp oder Abänderung nicht Folge leisten, teilte der Werberat am Donnerstag mit.

"In den vergangenen Jahren haben wir das Mittel des sogenannten 'Naming and Shaming' – also die breite Kommunikation einer Stopp-Entscheidung – kaum angewandt", sagt ÖWR-Präsident Michael Straberger. "Wir haben uns bewusst gegen das öffentliche Anprangern entschieden."

Vielmehr sei im Sinne der Sprachrohrfunktion des ÖWR eine beratende Position für die werbetreibende Wirtschaft eingenommen worden. "Bei 90 Prozent der betroffenen Unternehmen konnten wir in zahlreichen Gesprächen die Kritik an der betroffenen Kampagne erklären und somit auch die Akzeptanz für die Entscheidungen aber auch für den Ethik-Kodex herbeiführen", so Straberger.

Selbstregulierungs-Verweigerer

Dieses Prinzip werde sich auch in Zukunft nicht ändern. "Wir verstehen uns als erste Anlaufstelle für Unternehmen bei ethischen und moralischen Fragestellungen für deren kommerzielle Kommunikation", so ÖWR-Geschäftsführerin Andrea Stoidl. "Die angesprochenen Sanktionen ermöglichen uns nun aber auch die wenigen Selbstregulierungs-Verweigerer oder Wiederholungstäter zu erreichen, die sich in ihrer Abwehrhaltung womöglich selbst aber auch der Werbewirtschaft gesamt schaden".

Mit der Erweiterung des Sanktionskatalogs werden Vorgaben des Ende 2020 novellierten KommAustria-Gesetzes erfüllt. Dieses wiederum basiert wie berichtet auf der im Dezember 2018 in Kraft getretenen Neufassung der geltenden EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. (APA, 25.3.2021)