Teslas eingebaute Kameras stehen in der Kritik.

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Tesla überwacht seine Fahrerinnen und Fahrer – das hat in der Vergangenheit schon bei Datenschützern für große Kritik gesorgt, doch auch Verbraucherschützer sehen das Vorgehen des Unternehmens problematisch. So kontrolliert Tesla offenbar anhand der Kameraüberwachung, ob Fahrer im automatischen Modus noch aktiv das Fahrgeschehen kontrollieren.

Das ist bei dem Model 3 und Model Y der Fall. Allerdings werde keine Warnung ausgesandt, wenn sie sich zu sehr ablenken, berichtet "Golem" über die Vorwürfe. Die Prüfung der Verbraucherschützer der US-Organisation Consumer Reports war entstanden, nachdem bekannt wurde, dass das Unternehmen mehreren seiner Lenker wieder die Berechtigung genommen hat, den vollautonomen Modus der Elektroautos zu nutzen. Hierfür seien Kameraufnahmen kontrolliert worden sein.

Albtraum für Datenschützer

Laut Consumer Reports würden andere Hersteller Fahrer sofort warnen, wenn etwa die Augenlider zu lange zu sind. Stattdessen ist die Funktion lediglich ein Albtraum für Datenschützer: So überwacht das Unternehmen seine Lenker und könne im Zweifelsfall mit dem Videomaterial belegen, ob jemand nicht aufgepasst hat, anstatt sich mit den Gründen zu beschäftigen, wie es dazu gekommen war.

Das deutsche Netzwerk Datenschutzexpertise kam im Oktober zu dem Schluss, dass Tesla "in vieler Hinsicht" bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gegen EU-Vorgaben für den Datenschutz verstoßen würde. Deswegen dürften die Fahrzeuge "auf europäischen Straßen nicht zugelassen werden".

"Wächtermodus" in Kritik

Besonders fragwürdig sei das beim seit 2019 angebotenen "Wächtermodus" bzw. "Sentry-Mode", der dauerhaft die Umgebung erfasst. Bei einer auffälligen Bewegung leuchtet ein roter Punkt auf dem Bildschirm auf, und die Aufzeichnung beginnt. Dafür reiche es, wenn eine Person nahe am Auto vorbeigeht oder ein anderes Fahrzeug vorbeifährt. Mit der Technologie ist es möglich, sämtliche Kameras im laufenden Betrieb auszuwerten, Kfz-Kennzeichen zu erfassen und sogar Gesichtserkennung durchzuführen. (red, 17.4.2021)