Nach dem Fall der Commerzialbank müssen die Wirtschaftsprüfer genauer in die Bücher der Banken schauen.

Foto: OTS / Lex Karelly

Wien – Trotz der Malversationen rund um die im Vorjahr pleitegegangene Commerzialbank in Mattersburg sieht die vom Finanzministerium eingerichtete Arbeitsgruppe keine gravierenden strukturellen Fehler. Rechtlich wird allerdings nachgeschärft. Die Anforderungen für Wirtschaftsprüfer werden dahin gehend verschärft, dass Bankprüfer künftig mindestens drei Jahre Erfahrung mit Kreditinstituten vorweisen müssen, um einen Prüfauftrag annehmen zu dürfen. Das Pflichtenheft enthält folgende Punkte:

·Prüferrotation Der Wechsel der Wirtschaftsprüfer soll künftig nicht erst nach zehn Jahren verpflichtend sein, sondern spätestens nach sieben Jahren.

·Externer Bankprüfer Darüber hinaus soll die Finanzmarktaufsicht FMA ermächtigt werden, ein sogenanntes "Joint Audit" anzuordnen, also die Prüfung des Geldinstituts durch einen weiteren externen Wirtschaftsprüfer. Bei Verdachtsfällen sollen auch "Random Audits" möglich sein, also kurzfristige stichprobenartige Revisionen durch externe Prüfer – idealerweise lang bevor die Staatsanwaltschaft anrückt.

·Veröffentlichungspflicht Insbesondere kleinere Geldhäuser sollen relevante Kennzahlen künftig veröffentlichen müssen. Und: Die Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle müsse der Behörde jederzeit nachgewiesen werden können.

Das sind Eckpunkte der aus Experten des Finanzministeriums, der Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht gebildeten Arbeitsgruppe, die nach der Bankpleite im Burgenland nach systemischen und strukturellen Ursachen gefahndet hat.

"Suboptimal" nannte der externe Berater des Gremiums, "Bankenprofessor" Stefan Pichler von der Wirtschaftsuniversität, denn auch, dass das Land Burgenland als für die Commerzialbank zuständiger Revisionsverband einen bankenunerfahrenen Prüfer bestellte, dessen Kanzlei auch die Bank prüfte.

Beschlüsse für Aufsicht im Herbst

Das will Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) künftig verhindern, indem die eingangs beschriebenen Regelungen verschärft werden. Entsprechende Gesetzesentwürfe seien dem Nationalrat bereits zugeleitet. Bis Herbst erhofft man den Beschluss im Parlament, in Kraft treten könnten sie zum Jahreswechsel.

Insgesamt habe man den Eindruck, dass die institutionelle Aufsichtsarchitektur gut funktioniere, sagte Pichler. Die in der Notenbank und Finanzmarktaufsicht angesiedelte Bankenaufsicht müsste grundsätzlich darauf vertrauen können, dass Vorstand, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer funktionierten und gut zusammenspielen, betonte Pichler. Die Bankenaufsicht sei ja keine Polizeibehörde.

Auswüchse verhindern

Ihre Aufgabe sei es, die Gesamtkette der Insolvenzanfälligkeit des Systems bei null zu halten und Auswüchse ("too big to fail") zu verhindern, indem ausreichend Eigenkapital und Liquidität für Spareinlagen, also Marktdisziplin vorhanden ist. Einzelpleiten hingegen müssten in einem stabilen Finanzsystem grundsätzlich möglich sein, betonte Pichler.

·Abberufung von Organen Darüber hinaus soll die FMA künftig auch den Aufsichtsrat abberufen können, nicht nur den Vorstand. Letzteres war allerdings, wie das Beispiel der früheren Meinl Bank zeigt, mühsam und zeitraubend. Allerdings könne die FMA Bankkonzessionen gegebenenfalls sehr rasch entziehen – das geht schneller als eine Abberufung.

·Fit and Proper, Revision Einen Befähigungsnachweis für Bankgeschäfte auch für Aufsichtsratsmitglieder hält der WU-Professor ebenso für unerlässlich wie eine Stärkung der internen Revision. Sie sei bei kleinen Banken personell oft unzureichend ausgestattet.

·Saldenlisten sollte der Bankprüfer künftig jedenfalls einholen müssen – und reden auch: Die "Redepflicht" gegenüber der Einlagensicherung wird ausgeweitet. (ung, 26.3.2021)