Eisenstadt – Die von der Opposition angekündigte Bundesrats-Blockade des Epidemie- und Covid-Maßnahmengesetzes wird an zwei Mandataren der SPÖ Burgenland scheitern. Angesichts der Situation auf den Intensivstationen sei es der "dümmste Zeitpunkt, aus parteipolitischem Kalkül wichtige rechtliche Rahmenbedingungen zu blockieren", sagt Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Sonntag in der "Krone". Somit können die Eintrittstests im Handel in Ostösterreich wie geplant in Kraft treten.

Die Novelle des Epidemie- und Covid-Maßnahmengesetzes ist die rechtliche Basis für die zunächst von 7. bis 10. April geplanten Corona-Zutrittstest im Handel in Ostösterreich. SPÖ, FPÖ und NEOS ließen am Freitag wissen, dass sie dem Beschluss im Bundesrat nicht zustimmen und mit ihrer hauchdünnen Mehrheit von 31 zu 30 Mandataren in der Länderkammer das Inkrafttreten um acht Wochen verzögern werden.

Hans Peter Doskozil möchte in der Krise offenbar kein parteipolitisches Hickhack mehr sehen.
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Angekündigtes Verlassen des Saals

Diese Mehrheit soll nun nicht zustande kommen, denn die zwei roten Abgeordneten aus dem Burgenland werden bei der Abstimmung den Saal verlassen. ÖVP und Grüne können das Gesetz somit auch im Bundesrat beschließen.

Im Kampf gegen die Pandemie soll es nächste Woche außerdem noch einen Termin des Gesundheitsministeriums mit den Ländern geben. Doskozil erklärte ebenfalls in der "Krone", nun gehe es darum, über Parteigrenzen hinweg alles möglich zu machen, gemeinsam die Situation durchzustehen. Wien, Niederösterreich und das Burgenland hatten sich mit Anschober zuletzt auf einen Osterlockdown von 1. bis 6. April geeinigt.

Aus dem SPÖ-Parlamentsklub hieß es am Sonntag, die SPÖ sei gegen das Gesetz, da die Regierung nicht in der Lage sei, die Österreicher zu impfen, während gleichzeitig alle Nicht-Geimpften bestraft würden – dies sei eine "Verhöhnung". Die Zutrittstests zum Handel wären mit einem roten Antrag im Nationalrat jedenfalls möglich gewesen. Demnach sollten die sogenannten Wohnzimmertests als Zutrittstests anerkannt werden, die Regierung habe dies aber verhindert. Alle anderen Maßnahmen des Osterlockdowns im Landesosten wären auch bei einer Verzögerung des Epidemiegesetzes möglich gewesen, wurde betont.

Ansturm auf Geschäfte

Ziel des Osterlockdowns ist es, die Bewegung im öffentlichen Raum einzudämmen. Allerdings lockte das schöne Wetter und wohl auch die Aussicht auf die bald wieder geschlossenen Geschäfte erst am Samstag zahlreiche Menschen auf die Shoppingmeilen und andere öffentliche Orte.

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Lange Schlangen vor Geschäften und Ansammlungen waren die Folge, auch Parks und Erholungsgebiete wie der Wiener Donaukanal und der Prater waren ebenfalls gut besucht. Am Donaukanal gab es am Samstag auch Kontrollgänge der Polizei, Anzeigen wurden aber keine ausgesprochen. Der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig kündigte aber am Samstag gegenüber dem STANDARD bereits an, dass es während der "Osterruhe" schärfere Kontrollen geben werde und Treffen im Freien "nicht möglich" sein werden.

Was gilt in der Osterruhe

In der Ostregion wird es von Gründonnerstag (1. April) bis zum Dienstag nach Ostern (6. April) wieder Ausgangsbeschränkungen nicht nur in der Nacht sondern auch tagsüber geben. Der Handel wird mit Ausnahme von Gütern des täglichen Bedarfs geschlossen, danach gibt es dort Zugangstests (Grundversorger ausgenommen). Die Schulen gehen in der Woche nach Ostern ins Distance Learning.

Nach langem Ringen haben das die drei Landeshauptleute Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), Michael Ludwig und Hans Peter Doskozil sowie Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Mittwochabend bekanntgegeben. Hauptgrund ist die teils bedrohliche Situation an den Intensivstationen, verursacht durch die starke Verbreitung der britischen Virusmutation im Osten.

Vor dem letzten Lockdown bildeten sich vor den Geschäften lange Schlangen, was zu großer allgemeiner Kritik führte – an den Menschen und den Unternehmen.
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Bekannte Ausnahmen

Bei den Ausgangsbeschränkungen wird es die von den früheren Lockdowns bekannten Ausnahmen geben, wie die Fahrt zur Arbeit, Erholung im Freien (etwa Spaziergänge oder Individualsport), die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und die Abwendung von Gefahren. Osterfeiern im Familienkreis sind damit aber ausgeschlossen. Wie schon aus dem "harten Lockdown" bekannt, sind Treffen dann nur zwischen mehreren Personen eines Haushaltes mit einer einzelnen Person eines weiteren Haushaltes gestattet, dies muss außerdem eine enge Bezugsperson sein.

Neben dem Handel werden auch die sogenannten körpernahen Dienstleister wie Friseure geschlossen, Museen und Zoos schließen ebenfalls ihre Pforten. Ab dem 7. April wird es dann nicht nur für die körpernahen Dienstleister, sondern auch für den Handel Zugangstest geben. Fix ist hierbei, dass die Grundversorger (u.a. der Lebensmittehandel, Apotheken, Post oder Bankfilialen) von dieser Testpflicht ausgenommen sein werden. (APA, red, 28.3.2021)