Zum vierten Mal ist ein 33-Jähriger in Österreich vor Gericht, zum dritten Mal wegen gewerbsmäßigen schweren Diebstahls.

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Wien – "Was er getan hat, hat er für seine Kinder getan", versucht Verteidigerin Helena Marko ihren Mandanten Sevgyun A. vor Richterin Nicole Rumpl in möglichst mildem Licht erscheinen zu lassen. Zwischen 23. Dezember und 24. Jänner soll der 33-Jährige in Wien insgesamt 13-mal in Lokale oder Stände eingebrochen sein und dabei über 5.000 Euro erbeutet haben.

Eigentlich hätte der Bulgare gar nicht in Österreich sein dürfen. Denn nach Vorstrafen in den Jahren 2014, 2016 und 2017 wurde er zur Strafverbüßung in sein Heimatland gebracht und mit einem zehnjährigen Aufenthaltsverbot für Österreich belegt.

Das kümmerte ihn wenig: Nachdem er am 20. Oktober 2020 aus der bulgarischen Haft entlassen wurde, fuhr er zurück nach Wien zu seiner Lebensgefährtin und den drei minderjährigen Kindern. "Die leben in Wien und wollten nicht nach Bulgarien. Dort habe ich keine Wohnung und keinen Job", erklärt A. dazu.

Kurze Schwarzarbeit auf Baustelle

In Österreich arbeitete er schwarz auf einer Baustelle, sagt der Angeklagte, aber wegen der Corona-Pandemie und einer Finanzkontrolle habe er diese Beschäftigung verloren. Am Tag vor Weihnachten begann er seine Einbruchstour, um zu Geld zu kommen. "Was haben Sie mit dem Geld gemacht?", will die Richterin wissen. "Ausgegeben für die Wohnung und Essen", sagt A., der mit seiner Familie in Wien-Favoriten wohnte.

Zwischen 200 und 850 Euro habe er pro Delikt erbeutet, behauptet der Angeklagte, wenn es sich ergab, ließ er auch noch dosenweise Energydrinks sowie einmal Bier und eine Flasche Rum mitgehen. Auch den Diebstahl einer Rolle Alufolie aus einem Kebabstand gibt er zu, wofür, bleibt offen.

Außergewöhnlich ist ein Einbruch am Heiligen Abend: Dabei soll er laut Anklage nicht nur Bargeld, sondern auch Handys, Schlüssel, eine Jacke, eine Stange Zigaretten, einen Videoplayer und eine Fritteuse aus einem Lokal in der Triester Straße gestohlen und die Einrichtung verwüstet haben. Von diesem Vorwurf wird A. freigesprochen – denn wie sich herausstellt, war der Betrieb feiertagsbedingt stundenlang unbeaufsichtigt, es ist also nicht ausgeschlossen, dass es andere Plünderer und Vandalen gegeben hat.

Arbeitssuche in Italien angekündigt

Die Verteidigerin versucht in ihren Schlussworten nochmals für ihren Mandanten Stimmung bei Rumpl zu machen: "Er hat alles gestanden, es tut ihm wirklich leid. Man kann nicht davon ausgehen, dass er es wieder machen würde", erklärt sie. Und wiederholt, dass A. es "für seine Kinder gemacht hat, die bei einer langen Haftstrafe ohne Vater dastehen würden". Sie bittet um eine milde Strafe und kündigt an, dass der Angeklagte sich danach Arbeit suchen wolle – in Italien.

Die Richterin lässt sich davon nur mäßig beeindrucken. Sie macht angesichts zweier einschlägiger Vorstrafen in Österreich, zu denen noch zwei aus Bulgarien kommen, vom Recht auf Strafschärfung bei Rückfall Gebrauch. Die mögliche Höchststrafe für gewerbsmäßigen schweren Diebstahl erhöht sich somit von fünf auf siebeneinhalb Jahre Haft, Rumpl verurteilt A. zu vier Jahren unbedingt.

Der Angeklagte scheint davon überrascht, da er offenbar bei der Verurteilung im Jahr 2016 nur zwei Jahre bekommen hat. "Diesmal waren es aber viel mehr Delikte, und Sie sind ja schon mehrmals verurteilt worden", rät ihm seine Verteidigerin dennoch, die Entscheidung anzunehmen. A. kann sich dazu nicht durchringen und erbittet sich drei Tage Bedenkzeit, auch die Staatsanwältin gibt keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. (Michael Möseneder, 29.3.2021)