Visualisierung der eigentlich geplanten Anbringung der Textskulptur am Schwanzer-Trakt der Angewandten.

Foto: Studio Weiner

Wien – 2019 musste die Textskulptur Smashed to pieces (in the still of the night) von Lawrence Weiner vom Flakturm im Esterházypark verschwinden, weil sie die Umbaupläne für das Haus des Meeres beeinträchtigt hätte. Daraufhin erwarb Sammlerin Franziska Hausmaninger die Rechte an dem Schriftzug und wollte ihn am Schwanzer-Trakt der Angewandten anbringen. Die Verhandlungen mit dem Rektorat und der BIG als Eigentümerin waren abgeschlossen, da ließ das Bundesdenkmalamt (BDA) das Projekt platzen, wie Hausmaninger nun verärgert bekanntgab.

Warum der Farbauftrag nicht zu tolerieren war, erklärt das BDA auf Anfrage des STANDARD damit, dass die sogenannte Feuermauer vielmehr eine "fast schon brutale Sichtbetonwand ist, die sich rahmend um das Gebäude legt. Eigentlich nimmt es den Brutalismus vorweg". Diese "Erscheinung" wäre bedroht.

"Besser als nichts"

Hausmaninger hat inzwischen umgeplant, das Kunstwerk soll als Projektion wiederkehren, dafür ist das Mak neu an Bord. Folglich nur nachts sichtbar, soll diese aber keine temporäre Lösung sein, sondern bestehen, solange der Mietvertrag für den Bau gilt. Stabilität ist Hausmaninger wichtig. Sollte die Lösung gut ankommen, hofft sie, die Skulptur später doch anbringen zu dürfen. "So ist es aber besser als nichts."

Die Technik wurde schon mit dem Studio Weiner abgestimmt. Aussehen wird das Werk aber nicht wie gewohnt, denn bei der Umarbeitung vom horizontalen auf ein vertikales Format hat der Künstler die Schrift seinem neuen Stil angepasst. Gestartet werden soll die Projektion so bald als möglich – wenn das BDA sie genehmigt. Dort wusste man bisher aber noch nichts davon.

Verschiedene Auslegungen

Das hat den Grund, dass die Angewandte die Projektion noch nicht beim BDA beantragt hat, wie dem STANDARD auf Anfrage mitgeteilt wurde. Denn einerseits sei die Fassade des Traktes bereits in der Vergangenheit für Projektionen genutzt worden, andererseits stelle die Projektion ja keinen Eingriff in die Architektur dar.

Eine Argumentation der das BDA nicht folgen kann. Denn nicht nur die Substanz eines Bauwerkes, auch seine Erscheinung sind laut Gesetzestext vor Veränderungen geschützt. Mit einer Anbringung auf einem der Flaktürme im Arenbergpark wäre man übrigens glücklich gewesen. "Es macht ja auch kontextuell einen Unterschied, ob ich dieses Werk auf einen Flakturm male oder auf einen Bau der Moderne." (wurm, 29.3.2021)