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Ghislaine Maxwell wartet weiterhin auf ihren Prozess.

Foto: REUTERS/Jane Rosenberg/File Photo

Die Anklageschrift gegen Ghislaine Maxwell, die ehemalige Partnerin des Geschäftsmanns Jeffrey Epstein, wurde am Gericht von Manhattan ausgeweitet. Ihr wird nun unter anderem auch die Zwangsprostitution von Minderjährigen vorgeworfen. Außerdem findet sich in den Dokumenten eine neue Klägerin, die als "minderjähriges Opfer 4" geführt wird und den Zeitraum, in dem die Vergehen passiert sein sollen, um sieben Jahre ausdehnt. Zuvor ging es um Missbrauchsfälle in den Jahren von 1994 bis 1997, nun reichen sie bis ins Jahr 2004.

Die neuen Vorwürfe der Zwangsprostitution betreffen auch das "minderjährige Opfer 4". So soll die Person "angeworben worden sein, um Epstein sexualisierte Massagen zu geben", wofür er oder auch Maxwell gezahlt haben. Zum ersten Mal auf das Paar getroffen war die Klägerin im Jahr 2001 auf dem Anwesen Epsteins in Florida. Sie war damals 14 Jahre alt. Epstein und Maxwell sollen dem Mädchen auch angeboten haben, die beiden auf Reisen zu begleiten. Um einen Reisepass hätten sie sich gekümmert, doch die Minderjährige lehnte ab.

Die Puffmutter

Maxwell beteuert seit ihrer Verhaftung im vergangenen Sommer durch das FBI ihre Unschuld. Sie befindet sich im Gefängnis in Brooklyn. Ihre Anwälte reagierten nicht auf die neuen Vorwürfe.

Andere Betroffene der sexuellen Übergriffe beschrieben es als Maxwells Rolle in dem verbrecherischen System, dass sie die Mädchen kontrollierte und wie eine Puffmutter für Sexarbeiterinnen agierte. Sie habe gewusst, was Epstein gefalle.

Prominente involviert

Der verurteilte Sexualstraftäter Epstein war im August 2019 erhängt in seiner Zelle in New York gefunden worden.

In den Fall Epstein involviert waren auch Prominente wie Prince Andrew, der Sohn der britischen Queen. Auch er soll Minderjährige von Maxwell und Epstein erhalten haben. Er entzieht sich bis heute einer Aussage bei den US-Ermittlern, beteuert aber öffentlich seine Unschuld. (bbl, 30.3.2021)