DM und Spar prozessieren seit 2017.

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Der Rechtsstreit zwischen den Handelsunternehmen DM und Spar setzt sich fort. Die Drogeriekette hatte einen Spar-Aufsichtsrat zu Unrecht abgesetzt. Auch die Bestellung der neuen Aufsichtsratsmitglieder war ungültig, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) nun entschied. (OGH 18.2.2021, 6 Ob 140/20m)

Der Spar-Konzern brachte seine eigenen Drogeriemärkte 1981 in die Gesellschaft von DM ein und erwarb dadurch 32 Prozent der Geschäftsanteile an der Kette. Gleichzeitig bekam der Lebensmittelkonzern das Entsendungsrecht für einen Aufsichtsrat und ein Vetorecht für wichtige Entscheidungen der Geschäftsführung.

Treuepflichten überwiegen

Im Zuge der geplanten Einführung des Rabattsystems "Payback" bei DM stellte sich Spar quer. Der Konflikt führte seit 2017 zu mehreren Gerichtsverfahren. Um das Zustimmungsrecht von Spar zu umgehen, berief DM den vom Lebensmittelhandel entsandten Aufsichtsrat ab. Der Spar-Konzern, der von Irene Welser von Cerha Hempel vertreten wurde, klagte dagegen und bekam recht: Die Abberufung sei mit den zwischen den Gesellschaftern bestehenden Treuepflichten nicht vereinbar gewesen, wie der OGH erst kürzlich entschied. (OGH 18.2.2021, 6 Ob 155/20t)

Auch die nach dem Ausscheiden des Spar-Aufsichtsrats vorgenommene Neubesetzung hat der OGH nun für ungültig erklärt. Aus der Treuwidrigkeit der Abberufung des Spar-Aufsichtsrats folge auch die Treuwidrigkeit der Bestellung seiner Nachfolger, erklärte das Höchstgericht. Die Stimmabgabe des DM-Konzerns widersprach außerdem dem zwischen den Gesellschaftern abgeschlossenen Syndikatsvertrag. Derartige Verträge können als Ergänzung zum Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden. Offen bleibt vorerst die Frage, ob Aufsichtsratsbeschlüsse, die erst nach der nun nichtigen Bestellung erfolgten, weiterhin gültig sind.

Weiteres Verfahren anhängig

Offizieller Grund für die Abberufung des Spar-Aufsichtsratsmitglieds war eine konzerninterne Umstrukturierung bei Spar im Jahr 2004. DM behauptete, dass der Lebensmittelkonzern dabei das Recht, einen Aufsichtsrat zu entsenden, verlor. Gestritten wird nunmehr auch darüber, ob damals der Syndikatsvertrag auf die neue Spar-Tochtergesellschaft überging. Ein entsprechendes Verfahren ist derzeit am Landesgericht anhängig. Der OGH bejahte in einer Vorfrage des aktuellen Urteils allerdings die Vertragsübernahme. Es ist also davon auszugehen, dass sich das Erstgericht daran orientiert.

In der Sache selbst dürfte sich bislang DM durchgesetzt haben. Die Drogeriekette bleibt vorerst weiterhin Teil von "Payback". (Jakob Pflügl, 30.3.2021)