Schwechat – Die Kundgebung gegen geplante Abschiebungen am Dienstag auf der Ostautobahn (A4) und der B9 in Schwechat hat neben 76 vorläufigen Festnahmen auch 238 Anzeigen zur Folge gehabt. Die Landespolizeidirektion Niederösterreich hat am Mittwoch ein vorläufiges Resümee gezogen. Weitere Ermittlungen hinsichtlich der Identitäten der Manifestanten seien im Gang, teilte Chefinspektor Johann Baumschlager zudem mit. Das Innenministerium verteidigte die Abschiebung nach Afghanistan.

231 Anzeigen erfolgten laut Polizei nach dem Versammlungsgesetz, der Covid-19-Maßnahmenverordnung und der Straßenverkehrsordnung. Hinzu kamen sieben weitere wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung (Paragraf 176 Strafgesetzbuch).

Weitere Ermittlungen hinsichtlich Identitäten der Manifestanten sind im Gang.
Foto: APA/BÜNDNIS BLEIBERECHT FÜR ALLE

Gegen Abschiebung in Chartermaschine

Die Versammlung hatte sich laut Exekutive gegen die Abschiebung von Personen aus mehreren europäischen Staaten in einer Chartermaschine gerichtet. Unter ihnen waren den Angaben zufolge 15 erwachsene Afghanen, von denen zwölf in Österreich rechtskräftig verurteilt worden seien – unter anderem wegen schwerer Körperverletzung, schweren Raubes, sexueller Belästigung, gefährlicher Drohung und Suchtmitteldelikten. An der unangemeldeten Demonstration nahmen nach Polizeiangaben etwa 90 Personen teil.

Das Innenministerium verteidigte die Abschiebung von Flüchtlingen nach Afghanistan, die zu der spektakulären Protestaktion in Anwesenheit der früheren Wiener Vizebürgermeisterin Birgit Hebein (Grüne) geführt hatte. In einer Stellungnahme wurde darauf verwiesen, dass zwölf der fünfzehn betroffenen Männer straffällig geworden waren.

Asylverfahren abgeschlossen

Auch seien alle Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen worden. Eine individuelle Gefährdung der Betroffenen in Afghanistan sei geprüft worden. Insgesamt waren bei der von Frontex organisierten Abschiebung 28 Personen nach Afghanistan gebracht worden, neben jenen aus Österreich auch Flüchtlinge aus Schweden, Rumänien und Ungarn.

Die Großkundgebung gegen die Außerlandesbringung hatte am Dienstag zu einer Sperre der A4 und der B9 geführt. Unter anderem wurden Zufahrtsstraßen zum Flughafen blockiert.

Innenminister Nehammer verurteilt die Aktion als verantwortungslos und grob fahrlässig.
Foto: APA/BÜNDNIS BLEIBERECHT FÜR ALLE

"Grob Fahrlässig"

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) meinte dazu, dass durch diese gefährliche Aktion ein massives Sicherheitsrisiko für den Autobahnverkehr ausgelöst worden sei. Das habe nichts mit einer friedlichen Kundgebung zu tun: "Diese Aktion war verantwortungslos und grob fahrlässig." (APA, 31.3.2021)