Hans Niessl: "Erst wenn die Zahl der Patienten auf den Intensivstationen unter Kontrolle gebracht ist, können wir die Öffnung des organisierten Sports bei der Regierung forcieren."

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Wien – Die seit Donnerstag gültige Verordnung sieht für Wien, Niederösterreich und das Burgenland bis 10. April auch für den Sportbereich Verschärfungen vor. Die bekannten Ausgangsbeschränkungen gelten für die Ostregion Österreichs nun ganztägig. Für den Sport bedeutet das vor allem:

  • Sport darf nur allein mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der LebenspartnerIn oder einzelnen engen Angehörigen/Bezugspersonen ausgeübt werden (das kann auch ein/e TrainerIn sein). Das bedeutet, dass Personen aus einem Haushalt maximal eine einzelne Person aus einem anderen Haushalt treffen dürfen.

  • Veranstaltungen (z.B. Gruppentrainings mit Kindern/Jugendlichen, außerschulische Jugendarbeit, aber auch die Zusammenkunft von mehreren Personen aus mehreren Haushalten) sind vorerst untersagt.

  • Sportstätten dürfen outdoor (auch zur Sportausübung) weiterhin betreten werden.

  • Spitzensport ist weiterhin möglich.

Sport Austria-Präsident Hans Niessl appelliert an alle Sportvereinsmitglieder, sich an die Vorgaben zu halten: "Denn erst wenn die Zahl der auf Covid-19 zurückzuführenden Spitals-Patientinnen und -Patienten, insbesondere jene auf den Intensivstationen, reduziert und unter Kontrolle gebracht ist, können wir den Sport Austria-Stufenplan zur schrittweisen Öffnung des organisierten Sports bei der Regierung weiter forcieren!"

Sport Austria hätte eine kontrollierte und auf Tests basierende Öffnung des Vereinssports bevorzugt, um eine unkontrollierte Sportausübung auf öffentlichen Plätzen möglichst gering zu halten. Nun gelte es laut Niessl die neue Corona-Verordnung zu befolgen: "Auch wenn es bei manchen nur noch zähneknirschend geschieht". (red, 2.4.2021)