Justizministerin Alma Zadić verfolgt die Suspendierung von Strafrecht-Sektionschef Christian Pilnacek weiter.

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Wien – Das Justizministerium hat über das weitere Vorgehen in der Causa von Strafrecht-Sektionschef Christian Pilnacek entschieden: Es wird eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Disziplinarkommission einlegen, die befunden hat, dass eine Suspendierung nicht angebracht sei. Nun liegt die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht. Damit bleibt Pilnacek vorläufig suspendiert.

Ende Februar suspendiert

Der damalige Interims-Justizminister Werner Kogler (Grüne) hatte Pilnacek ohne nähere Begründung Ende Februar suspendiert. Kurz zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Wien im Zuge der Ermittlungen Pilnaceks Handy beschlagnahmt. Dabei ging es um den Verdacht, dass Pilnacek im Juni 2019 Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter eine bevorstehende Hausdurchsuchung bei Investor Michael Tojner verraten haben soll. Brandstetter ist heute Richter am Verfassungsgerichtshof und berät seinen Jugendfreund Tojner rechtlich. Brandstetter weist die Vorwürfe zurück. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. Mittlerweile wurden die Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Innsbruck übertragen.

Die Bundesdisziplinarkommission hat Pilnaceks Suspendierung Ende März jedenfalls aufgehoben. Nach gründlicher Prüfung dieses Bescheids legt Justizministerin Alma Zadić (Grüne) dagegen nun ein Rechtsmittel ein. Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht werde innerhalb der gesetzlichen Frist – das sind vier Wochen ab Zustellung des Bescheids – eingebracht, teilte das Ministerium am Montag mit.

Details waren nicht zu erfahren: "Wir bitten um Verständnis, dass wir darüber hinaus keine Auskünfte zu laufenden Disziplinarverfahren geben können", so Justizsprecherin Christina Ratz.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Vergangene Woche wurden indes weitere Ergebnisse von Pilnaceks Handy-Auswertung bekannt. So sollen auf dem sichergestellten Telefon Pilnaceks Fotos eines Informationsberichts der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) an die Oberstaatsanwaltschaft über eine bevorstehende Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) gefunden worden sein. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt wegen des Verdachts des Amtsgeheimnisverrats. Denn laut WKStA handelt es sich um eine Verschlusssache, die nicht an Pilnacek hätte weiter gegeben werden dürfen.

Außerdem wurde ein Chat zwischen Pilnacek und Blümels Kabinettschef Clemens-Wolfgang Niedrist im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den Finanzminister bekannt. Dabei schrieb Pilnacek als Reaktion auf die Sicherstellungsanordnung, mit der die Ermittler Ende Februar das Finanzministerium besucht hatten: "Das ist ein Putsch!!" Zudem regte der Spitzenjurist eine Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung an und fragte, wer Blümel denn auf die Einvernahme vorbereite.

Weitere Verdächtige

Wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses ermittelt wird auch gegen den Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johann Fuchs. Auch gegen ihn hat das Ministerium disziplinarrechtliche Schritte (eine Disziplinaranzeige beim Obersten Gerichtshof) ergriffen. Fuchs, der mittlerweile als Beschuldigter geführt wird, soll angeblich Aktenteile an Pilnacek übermittelt und sich mit ihm über Verschlussakten unterhalten haben.

Fuchs wies die Vorwürfe zurück und versicherte, an einer raschen Aufklärung mitzuarbeiten. Auch Pilnaceks Anwälte haben jeden Vorwurf eines pflichtwidrigen Verhaltens ihres Mandanten zurückgewiesen. (APA, red, 5.4.2021)