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Verwendet man im Ausland noch das alte rote Kennzeichen ohne internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt zusätzlich das "A-Pickerl" angebracht werden.

Foto: Getty Images/SolStock

Wien – Wer sein Fahrrad mit auf Reisen nimmt, montiert sie am einfachsten auf einem Heckträger. Dadurch wird jedoch oft das hintere Kennzeichen verdeckt. In so einem Fall kann hierzulande entweder das "normale weiße Kennzeichen" umgesteckt und am Fahrradträger angebracht werden oder es kann eine rote Kennzeichentafel beantragt werden, die dann dauerhaft am Radträger verbleibt. Bei Reisen ins Ausland war dabei bisher Vorsicht geboten. Denn die roten Kennzeichen waren bisher im Ausland oft unbekannt bzw. nur erlaubt, wenn zusätzlich das internationale Unterscheidungszeichen, das "A-Pickerl", darauf angebracht war, heißt es von Seiten des ÖAMTC.

Am Montag tritt nun eine Erleichterung in Kraft: Ab dann ist es leichter möglich, die roten Kennzeichentafeln jenseits der Grenze zu benutzen. Denn die neu ausgegebenen Tafeln tragen das internationale Unterscheidungszeichen, so wie bisher die weißen Tafeln. Wichtig dabei zu wissen: Es besteht keine Umtauschpflicht. Wer aber bereits eine rote Tafel hat, kann ab Montag eine neue bei einer Zulassungsstelle bestellen. Einzukalkulieren sind dabei ein paar Tage Wartezeit, da die neuen Tafeln erst angefertigt werden müssen, weiß man beim Mobilitätsclub.

Verwendet man im Ausland aber noch das alte rote Kennzeichen ohne internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt zusätzlich das "A-Pickerl" angebracht werden.

Länderspezifische Regeln

Notwendig bleibt es weiterhin, die länderspezifischen Regeln zur Befestigung des Rades zu kennen. So darf beispielsweise der Fahrradträger auf italienischen Straßen nicht mehr als 3/10 der Wagenlänge hinausragen. Außerdem muss die überhängende Ladung durch eine rote Tafel (50 mal 50 Zentimeter) mit reflektierenden weißen diagonalen Streifen gekennzeichnet sein. In Ungarn wiederum muss überstehende Ladung mit einem roten oder rot-weißen Stoffstreifen bzw. einer Tafel von mindestens 40 mal 40 Zentimetern Größe markiert werden. Außerdem darf das Fahrrad seitlich nicht mehr als 40 Zentimeter hinausragen.

Ob im In- oder Ausland unterwegs, die Kennzeichentafel muss stets so angebracht sein, dass sie gut sichtbar und lesbar ist und nicht beschädigt werden kann. "Wichtig bei der Verwendung von Fahrradheckträgern ist auch, dass die Beleuchtung des Fahrzeuges nicht verdeckt wird. Es sei denn, der Fahrradträger verfügt über 'eigene' entsprechende Beleuchtungseinrichtungen", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Alternativ könne man natürlich Heckträger verwenden, die das Kennzeichen nicht verdecken, oder man steckt das "normale" hintere Kennzeichen um. (red, 8.4.2021)