Distance-Learning ist angesagt, zumindest in manchen Teilen Österreichs für manche Kinder. Statt der Lehrkraft müssen manchmal die Eltern unterstützen.

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Von einem einheitlichen Bildungssystem kann mit Fortbestand der Pandemie schon lange nicht mehr die Rede sein. Zu den regionalen Regeln kommen alle möglichen Ausnahmen. Aus einer Handvoll Distance-Learning-Tagen werden mancherorts schnell Wochen. Da kann man schon einmal den Überblick verlieren. Versuch einer Zusammenschau:

Frage: Wer muss jetzt eigentlich von daheim aus lernen?

Antwort: Mit der Verlängerung des Oster-Lockdowns im Osten bleiben auch die Schulen im Distance-Learning. Bis 16. April müssen darum die meisten Schülerinnen und Schüler in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland von zu Hause aus lernen.

Frage: Gibt es auch Ausnahmen?

Antwort: Ja. Abschlussklassen sollen ab Montag an die Schulen zurückkehren. Das betrifft Kinder und Jugendliche in einer 4. Klasse Volksschule, Mittelschule oder AHS sowie diejenigen, die eine letzte Klasse einer AHS oder BMHS besuchen. Lehrervertreter kritisieren diese Extra-Regelung scharf. Nicht nur würden damit die Corona-Maßnahmen konterkariert, es sei auch organisatorisch kaum zu bewältigen, wenn neben Distance-Learning und Betreuung auch noch Präsenzunterricht für einzelne Klassen abgehalten werden müsse.

Frage: Wie oft haben die Abschlussklassen Unterricht vor Ort?

Antwort: Das hängt vom Schultyp ab. Volksschulkinder sind an allen fünf Wochentagen vor Ort. Die Älteren bleiben im Schichtbetrieb. Sprich: Sie werden in zwei Gruppen eingeteilt und sind entweder Montag und Dienstag oder Mittwoch und Donnerstag in der Schule. Freitag lernen alle zu Hause.

Frage: Was gilt für Schularbeiten?

Antwort: Dafür können Schülerinnen und Schüler an den Schulstandort geholt werden. Voraussetzung: ein negativer Corona-Test. Das gilt für alle Klassen. Auch Vorbereitungen in Kleingruppen sowie Förderunterricht bleibt vor Ort möglich.

Frage: Warum gibt es jetzt doch Ausnahmen für die Abschlussklassen?

Antwort: Für sie steht nach dem Semester entweder der Wechsel in eine andere Schule oder – für die Maturaklassen – der Abschluss an. Ausstehende Schularbeiten müssen rechtzeitig durchgeführt werden, damit die Kinder und Jugendlichen im Fall der Fälle zur Entscheidungsprüfung antreten können.

Frage: Und was gilt in den restlichen sechs Bundesländern?

Antwort: Im Rest Österreichs gelten für alle Schülerinnen und Schüler die gleichen Regeln wie für die Abschlussklassen im Osten.

Frage: Und wie viele Kinder sind derzeit zur Betreuung angemeldet?

Antwort: Aus Wien und Niederösterreich heißt es, dass aktuell weniger als zehn Prozent der Kinder zum Notbetrieb in die Schule kommen. Ganz anders ist die Lage in den Kindergärten: In Niederösterreich sind die elementaren Bildungseinrichtungen zu 60 Prozent ausgelastet.

Frage: Können Eltern, deren Kinder im Distance-Learning sind, Sonderbetreuungszeiten beantragen?

Antwort: Nein. Das Recht auf Sonderbetreuungszeit greift hier nicht. Dafür müsste die Schule etwa aufgrund einer behördlich verhängten Quarantäne komplett geschlossen sein.

Frage: Wie wird in den Schulen getestet?

Antwort: Wer vor Ort lernt, wird dreimal pro Woche – am Montag, Mittwoch und Freitag – getestet. Ohne negativen Nasenbohrertest keine Teilnahme am Präsenzunterricht. Die angekündigte PCR-Testung für Schulen im Osten lässt noch auf sich warten. Eine Projektgruppe des Gesundheitsressorts arbeitet an deren Umsetzung.

Frage: Hat sich auch bei den Hygieneregeln etwas verändert?

Antwort: Nein. Abstand und Maske sind weiterhin Pflicht. Ab der Oberstufe muss auch von Jugendlichen eine FFP2-Maske getragen werden.

Frage: Wenn ein Bezirk unter Quarantäne gestellt wird: Was heißt das für Schülerinnen und Schüler, die in angrenzenden Bezirken wohnen, dort aber zur Schule gehen?

Antwort: Das letzte Wort hat die Gesundheitsbehörde. In Salzburg und Tirol konnten Lernende aus Quarantänegebieten mit einem negativen Test den Schulweg über die Bezirksgrenze hinweg antreten.

Frage: Wie geht es an den Universitäten weiter?

Antwort: Langsam tut sich auch hier etwas. Kleinere Lehrveranstaltungen, Laborbetrieb und Prüfungen können nach neuer Gesetzeslage mittels Eintrittstests besucht werden. Ob das genutzt wird, entscheidet die jeweilige Universität. (Oona Kroisleitner, Karin Riss, 9.4.2021)