Irmgard Griss leitet die Kindeswohlkommission.

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Die von Irmgard Griss geleitete Kindeswohlkommission will noch vor dem Sommer ihre Empfehlungen vorliegen, wie Kindeswohl und Kinderrechte bei Entscheidungen zum Asyl- und Bleiberecht stärker berücksichtigt werden können. Es zeige sich schon jetzt, dass Kinderrechte derzeit in Österreich zwar verfassungsrechtlich stark abgesichert seien, in Rechtsordnung und Rechtspraxis aber deutlich weniger. "Da sieht man schon, das klafft auseinander", sagte Griss der APA.

Gleiche Sachverhalte unterschiedlich behandelt

Zwischenergebnisse des Kommissionsberichts würden außerdem zeigen, dass gleichgelagerte Sachverhalte (Grad der Integration, Verbundenheit mit dem Heimatland) oft ganz unterschiedlich gewertet würden und ganz unterschiedliche Ergebnisse herauskämen, wie die frühere Präsidentin des Obersten Gerichtshofs und Ex-Neos-Abgeordnete in der "ZiB 1" am Donnerstag berichtete. Hier könnten etwa Weiterbildungen und Schulungen sinnvoll sein, bei denen etwa Mitarbeiter des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl oder Richter am Bundesverwaltungsgericht punkto Kindeswohl sensibilisiert werden. "Aber so weit sind wir noch nicht", so Griss.

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Forderungen

In anderen Punkten hat die Kommission bereits erste Forderungen erarbeitet: So sollten bei umstrittenen Entscheidungen zu Asyl- und Bleiberecht Nachbarn und Bürgermeister einbezogen werden. "Deren Erfahrungen müssen ja sehr wertvoll dafür sein, wenn zu entscheiden ist: Darf der dableiben oder muss er wieder gehen."

Außerdem seien Änderungen beim Obsorgerecht für unbegleitete Jugendliche notwendig: Wenn ein elf-, zwölf- oder 13-jähriges Kind auf sich allein gestellt in Traiskirchen untergebracht sei, brauche es einen gesetzlichen Vertreter, der seine Interessen wahrnehme, und zwar – anders als bisher – ab Tag eins. Außerdem plädiert die Kommissionsleiterin für Standards für Kinderrechte und eine eigene Stelle, die deren Einhaltung überwacht. Dafür könnte die Kindeswohlkommission selbst aus Griss' Sicht Vorbild sein.

Im Februar eingesetzt

Die Kindeswohlkommission wurde im Februar nach dem Konflikt zwischen Grünen und ÖVP rund um Abschiebungen von Minderjährigen eingesetzt. Sie hat die Aufgabe, die aktuelle Praxis in Asyl- und Bleiberechtsverfahren über den gesamten Instanzenzug sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen zu evaluieren und mit der Praxis in anderen Ländern Europas zu vergleichen.

Dafür sammeln die fünf Mitglieder umfangreiches Material durch Anfragen beim Innenministerium und der Kinder- und Jugendhilfe und im Austausch mit der Zivilgesellschaft und Institutionen wie dem UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR), dem UN-Kinderhilfswerk Unicef oder der Asylkoordination. (APA, 9.4.2021)