Der Schutz von Kindern und das Ziel der Herdenimmunität rechtfertigen laut Menschenrechtsgerichtshof eine Impfpflicht.

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Geldstrafen und verwehrte Kindergartenplätze für ungeimpfte Kinder sind nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bei Verletzung der Impfpflicht in Tschechien zulässig. Sie seien kein Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, teilte das Gericht am Donnerstag mit (EGMR 8.4.2021, 47621/13, Vavricka und andere gg Tschechien).

In Tschechien gilt eine Impfpflicht gegen neun bekannte Kinderkrankheiten wie Masern, Röteln und Mumps. Kindergärten und Krippen können ungeimpfte Kinder abweisen. Bei Verstößen droht Eltern außerdem eine Geldstrafe.

Die Große Kammer des Gerichts entschied nun final über sechs Fälle, in denen Kinder nicht wie vorgesehen ihre Routineimpfungen erhalten hatten. Fünf der Beschwerden wurden von den betroffenen Kindern selbst eingereicht. Das Gericht sieht eine Impfpflicht zwar als Eingriff in das Recht auf Privatleben, die tschechische Regelung aber als angemessen an. Ziel sei es, Kinder vor Krankheiten und einem ernsthaften gesundheitlichen Risiko zu schützen – mit Impfungen oder, wenn nicht möglich, durch eine entstehende Herdenimmunität. Dies sei im besten Interesse der Kinder.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sie sich für die Wahrung der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein. (APA, dpa, 9.4.2021)