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Der Dieselskandal verblasst. Für tausende Dieselkläger in diversen Zivilverfahren in Österreich heißt es "bitte warten". Der Konzern spielt offensichtlich auf Zeit.

Foto: Reuters / Michele Tantussi

Wien – Bei der Schließung des MAN-Werks in Steyr macht Volkswagen Tempo, bei den Dieselklagen in Österreich hingegen steht der Wolfsburger Konzern voll auf der Bremse. Eindrücklich vorgeführt wurde das einmal mehr am Montag im Handelsgericht in Wien, wo der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in einem Sammelverfahren versucht, für 1.500 Geschädigte VW-, Audi-, Škoda- und Volkswagen-Besitzer eine 20-prozentige Wertminderung herauszuholen.

Bei den an weiteren 15 Landesgerichten in den Bundesländern anhängigen Verfahren für insgesamt knapp 10.000 Diesel-Geschädigte gestaltet sich der Verfahrensablauf nicht minder zäh: Die meisten Verfahren ruhen, weil der Oberste Gerichtshof, der in einem Einzelverfahren angerufen wurde, seinerseits beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Vorabentscheidung erbat.

Thermofenster

Es geht dabei um das berühmt-berüchtigte Thermofenster, das sich wie ein roter Faden durch die geschätzt 500 Zivilverfahren in Österreich in der Dieselcausa zieht: War die vom deutschen Kraftfahrtbundesamt als illegal eingestufte Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung bei bestimmten Außentemperaturen unzulässig, wie im Dieselbericht des KBA attestiert wurde? Der EuGH hat dies zwar bereits bestätigt, der französische Fall sei aber anders gelagert, die Fragestellung nicht so umfassend wie jene des OGH in Österreich.

30 Jahre oder nur drei?

Darüber hinaus wird heftig über eine mögliche Verjährung der 2015 aufgeflogenen Abgasschummelei gestritten. Angesichts der zum gleichen Thema laufenden Strafermittlungen wegen Verdachts des Betrugs liegt eine dreißigjährige Verjährung nahe, die Anwälte der Beklagten ziehen das allerdings wieder in Zweifel. Im Zivilverfahren wäre nach drei Jahren nichts mehr zu machen, da wäre die Abgasschummelei verjährt.

Der Stand der Dinge für Verbraucher in Österreich steht in krassem Widerspruch zu dem von Verbraucherschutzvereinigungen in Deutschland betriebenen und im Vorjahr abgehandelten Musterffeststellungsverfahren für rund 320.000 Dieselbesitzer. Diese wurden entschädigt, während die über den Verbraucherschutzverein VSV angemeldeten Österreicher und Südtiroler ausgebootet wurden. Selbst der Bundesgerichtshof in Karlsruhe qualifizierte die Abgasmanipulationen als eine klar sittenwidrige Schädigung.

Nutzungsentgelt

Dass Volkswagen auf eine schnelle Lösung des Konflikts trotzdem nicht aus ist, zeigt sich auch daran, dass im Verfahren vor dem Handelsgericht Wien das Nutzungsentgelt thematisiert wird. Schlüsselfrage dabei ist die Wertdifferenz beziehungsweise der Zeitpunkt, der für die Beurteilung der Wertdifferenz herangezogen wird. Ist das der Kaufzeitpunkt, wie der VKI-Konsumentenschützer Thomas Hirmke meint, oder der Schluss der mündlichen Verhandlung, der 2022 oder noch später sein könnte?

Vor diesem Hintergrund lohnt sich für Volkswagen jede Zeitverzögerung, denn je länger die mit einem Softwareupdate abgespeisten Dieselbesitzer mit ihrem inzwischen alten Dieselfahrzeugen unterwegs sind, desto weniger Schadenersatz bekommen sie. Denn das Nutzungsentgelt wird mit der Entschädigung gegengerechnet. Die vier Prozent Zinsen, die der Schädiger zahlen müsste, fallen diesfalls gar nicht mehr ins Gewicht, weil jeder gefahrene Kilometer kostet.

VKI-Jurist Hirmke will nun den richtigen Zeitpunkt für die Bemessung der Schadenssumme mit Volkswagen ermitteln und dann mit einem Antrag auf Feststellung vom Gericht als eine Art Zwischenurteil fixieren lassen. "Damit bekämen wir Klarheit, wie hoch der Schadenswert ist", sagt Hirmke, der auf einen Kompromiss hofft. Davon hängt auch der Auftrag für den Gerichtssachverständigen ab, der die Wertdifferenz zum Kaufzeitpunkt ermitteln soll.

Neues Thermofenster

Aufmerksamkeit verdient übrigens auch das Dieselverfahren in Leoben. Dort ist plötzlich wieder umstritten, was längst unstrittig war: Bei welchen Temperaturen war die Abgasreinigung nun abgeschaltet – zwischen 15 und 33 Grad, also im Herbst, Winter und Frühling, oder doch, wie neuerdings behauptet, zwischen elf und 50 Grad? (Luise Ungerboeck, 15.4.2021)