Er war gut gemeint, aber von Anfang an höchst umstritten: jener spezielle Berliner Mietendeckel, der Eigentümern vorschrieb, wie viel Geld sie von ihren Mietern noch verlangen dürfen. Zwar konnte man die Intention des Vorhabens nachvollziehen, schließlich sind die Mietpreise in Berlin in den vergangenen Jahren durch die Decke geschossen.

Selbst Mittelstandsfamilien fanden kaum noch bezahlbare Wohnungen. Sie wurden, wie erst recht finanziell Schwache, an den Rand gedrängt. In der Innenstadt feierten derweil die Wohlhabenden nicht nur in ihren Dachgeschoßwohnungen Partys. So etwas tut keiner Stadt gut, schon gar nicht dem "armen" Berlin, in dem 85 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner in einer Mietwohnung leben.

Hunderttausende Mieterinnen und Mieter müssen nun ihre Mieten nachzahlen.
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Also mischte sich der rot-rot-grüne Senat unter Führung von Bürgermeister Michael Müller (SPD) in nie dagewesener Weise in den Markt ein. Vermietern wurde diktiert, was sie noch verlangen dürfen. Für viele Mieter sank der Obolus danach um hunderte Euro im Monat. Für viele Vermieter allerdings auch – und zwar nicht nur für die großen börsennotierten Unternehmen, sondern auch für private Vermieter, die sich fair verhalten haben und für die die Miete ein Teil der Altersvorsorge war.

Doch zu prüfen, ob der Senat hier unverhältnis- und unrechtmäßig ins Eigentumsrecht eingegriffen hat, brauchte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gar nicht. Es befand das Gesetz schon für formal nichtig. Denn in Deutschland kann nur der Bund das Mietpreisrecht regeln, die Länder haben keine Kompetenz dafür.

Es ist eine schwere Schlappe für die rot-rot-grüne Regierung in Berlin, aber auch ein harter Schlag für hunderttausende Mieterinnen und Mieter. Sie müssen nun ihre Mieten nachzahlen und in Zukunft wieder die alten, oft hohen Mieten zahlen. Und es bleibt das Problem der fehlenden Wohnungen in Berlin, die im Übrigen der Mietendeckel auch nicht hat herbeizaubern können. Wenn es schon einen Mietendeckel – einen korrekten nämlich – geben soll, dann muss sich Berlin für ein Bundesgesetz starkmachen. Und parallel heißt es für die deutsche Hauptstadt: Bauen, bauen, bauen. Nur so kann es in jene Richtung gehen, in die der Senat mit dem verfassungswidrigen Gesetz eigentlich hatte gehen wollen. (Birgit Baumann, 15.4.2021)