Es ist bereits seit Jahren bekannt: Wer für den Klimaschutz etwas tun will, der muss das breit aufgestellt machen. Logisch also, dass auch der Bausektor seinen Teil zu dieser Herkulesaufgabe beitragen soll. Ein wichtiger Punkt dabei: die Wärmeversorgung. Während der Ausstieg aus Gas und Öl immer näher rückt, gilt es, sich nach Alternativen umzuschauen. Weg von der Individualheizung, hin zur zentralen Anlage, wie es beispielsweise bei Fernwärme der Fall ist.

Das Heizkostenabrechnungsgesetz, kurz HeizKG, soll unter anderem dabei helfen, die Kosten solcher Zentralheizungen zu verwalten. Denn schließlich will man als Wohnpartei in einem Gebäude, das zentral mit Wärme versorgt wird, auch nur das bezahlen, was man tatsächlich verbraucht.

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Damit Endnutzer beim Blick auf die Heizkosten nicht so große Augen machen müssen, sollte das Heizkostenabrechnungsgesetz laut Arbeiterkammer reformiert werden.
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An wen wende ich mich?

Der Jurist Walter Rosifka, Leiter des Teams Wohnen der Arbeiterkammer Wien, lässt aber kein gutes Haar daran: "Es ist schon einmal völlig unklar, was das Gesetz eigentlich will. Verteilt es nur die Kosten, oder werden hier auch Zahlungspflichten festgehalten?" Der Oberste Gerichtshof fasste 2017 zusammen, dass das HeizKG eben nicht die Kostentragungspflicht regelt, im eigentlichen Gesetzestext steht es aber sehr wohl drin.

Eine weitere Unklarheit gibt es in der Frage, wer Wärmeabnehmer und -abgeber ist. Die Arbeiterkammer (AK) gibt das Beispiel einer Pellet-Zentralheizung: Als Mieter eines Mehrfamilienhauses geht man damit Verträge mit drei verschiedenen Parteien ein – dem Vermieter, dem Abrechnungsunternehmen und dem Wärmeerzeuger oder Contractor. Diese haben aber auch jeweils untereinander Vertragsbeziehungen, und am Ende ist nicht einmal ersichtlich, wer wem die Wärme schuldet und was diese kostet. Hinzu kommt die Unklarheit, an wen man sich denn jetzt wendet, sollte die Heizung kaputt sein.

Abrechnungen sind ein weiteres Thema, das das HeizKG nicht sehr transparent macht. Denn in vielen Fällen gilt man als Mieter in einem Haus, das mit Fernwärme versorgt wird, nicht ausdrücklich als Wärmeabnehmer und hat somit auch kein Anrecht auf Einsicht in Abrechnungen und Belegsammlungen, sondern lediglich auf eine Abrechnungsübersicht. Und daraus lassen sich Fehler wie inkorrekte Kostenverteilungen oder falsche Ableseergebnisse nicht richtigstellen.

Das führt laut Rosifka ebenfalls dazu, dass die Endnutzer nicht nur die Energiekosten nach ihrem Verbrauch tragen, sondern unwissend auch Reparatur- und Instandhaltungskosten des Contractors.

Darunter fallen auch die sogenannten Kick-back-Zahlungen, gegen die das HeizKG ebenfalls nicht vorgeht. Kick-back-Zahlungen sind versteckte Provisionen, die beispielsweise ein Bauträger von einem Contractor dafür erhalten hat, dass er ihm die Wärme zuliefern darf. "Wenn man sich nun dort einmietet oder einkauft, dann muss man mit dem Vertrag umgehen, der eventuell vor Jahren schon abgeschlossen wurde. Das ist ein klassischer Vertrag zulasten Dritter", sagt Rosifka.

"Umfangreiche Änderungen" brauche es laut Rosifka, damit das Gesetz nützlicher und transparenter wird. "Ich bin sogar versucht zu sagen, man rollt es am besten komplett neu auf". Zwar steht gerade die Novellierung des Gesetzes auf dem Plan, ein erster Entwurf löst laut AK aber die grundsätzlichen Probleme nicht.

Für den Klimaschutz

Insgesamt fordert die Arbeiterkammer vier gravierende Änderungen. Erstens: Endnutzer sollen ausschließlich die Betriebskosten der Heizungsanlagen zahlen und nicht beispielsweise die Reparaturkosten. Zweitens: Mieter sollen Einsicht in die Abrechnungen bekommen. Drittens: Aus diesen Abrechnungen soll klar zu erkennen sein, wer wem wie viel Geld und wofür schuldet. Viertens: Die Abrechnungen müssen in einem einfachen Verfahren auf Richtigkeit und Angemessenheit der Kosten überprüft werden können. "Wenn man sich schon nicht selber aussuchen darf, bei wem man seine Wärme kauft, dann muss man den Leuten wenigstens transparente Werkzeuge an die Hand geben, damit sie sicher sein können, dass sie nicht über den Tisch gezogen werden", sagt Rosifka.

Wenn man in Österreich also von Einzelheizungen wegwill, braucht es eine Gesetzeslage, die Endnutzer von Zentralheizungen nicht benachteiligt – im Gegenteil. (Thorben Pollerhof, 23.04.2021)