Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadić (Grüne) haben das Paket zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses verhandelt. In der Begutachtungsphase wird das im Detail kommentiert.

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Wien – Ende Februar hat die türkis-grüne Koalition ihren Entwurf für das Informationsfreiheitsgesetz präsentiert, das 2023 in Kraft treten soll. Kernpunkt ist die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Bis Montag können Institutionen sowie interessierte Bürger noch Stellungnahmen einbringen.

Die Datenschutzbehörde (DSB) hat ihre mit Spannung erwartete Einschätzung in Form eines 13-seitigen Papiers bereits am Donnerstag abgegeben. Hintergrund: Zum Unmut von Transparenzaktivisten schafft das türkis-grüne Vorhaben keinen unabhängigen Informationsfreiheitsbeauftragten, der wissenshungrige Bürgerinnen unterstützt, wenn staatliche Behörden Informationen nicht rausrücken wollen. Stattdessen soll die Datenschutzbehörde quasi als Vermittlerin fungieren, indem sie die Behörden berät, zumal schützenswerte Daten ein zulässiges Argument wären, um Auskunftsbegehren abzulehnen. Doch in die Neudefinition ihrer Rolle sei sie nicht eingebunden worden, beklagt die DSB: "Die Datenschutzbehörde ersucht zum wiederholten Mal, in die Vorbereitungsarbeiten einbezogen zu werden."

Aus dem Büro von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) erntet diese Darstellung auf STANDARD-Anfrage Widerspruch: Die DSB habe sich mit dem im Bundeskanzleramt angesiedelten Verfassungsdienst ausgetauscht und sei überdies schon allein deshalb eingebunden gewesen, weil sie zum grünen Justizministerium gehört, das das Gesetz mitverhandelt hat. Dort heißt es, es habe einen Besprechungstermin mit der Datenschutzbehörde gegeben. Zudem werde man deren Position "in die weiteren Verhandlungen mitnehmen".

Unklare Beratungsfunktion

Die Datenschutzbehörde übt nämlich auch inhaltliche Kritik: Es sei unklar, was sich die Regierung überhaupt unter der "beratenden" Tätigkeit der Datenschutzbehörde vorstelle. Ein Problem drohe, wenn die DSB ihre Beratung nur auf einen lückenhaften Sachverhalt gründen kann, weil ihr von der anfragenden Stelle nicht alle Informationen vorgelegt werden müssen: "Dies birgt jedenfalls die Gefahr einer Fehleinschätzung." Sofern der Staat eine sensible Information dann preisgibt, könne sich die betroffene Person wiederum mit einer Beschwerde an die DSB wenden.

Wenn die DSB daraufhin nach eingehender Untersuchung zum Schluss kommt, dass die Information nicht offengelegt werden hätte dürfen, stehe man vor einem verwirrenden Szenario. Um derartigen Widerspruch zwischen "Beratung" und einem Beschwerdeverfahren zu vermeiden, "müsste eine bloße Beratung der Datenschutzbehörde demnach aller Voraussicht nach so allgemein gehalten sein, dass die anfragenden Stellen keinen nennenswerten Mehrwert daraus ziehen können." Kurzum: Die Ratschläge der DSB würden sich auf Gemeinplätze beschränken, die beim Interessenausgleich zwischen Staat und Bürger kaum weiterhelfen.

Mehr Stellen gefordert

Das Justizministerium von Alma Zadić teilte dem STANDARD am Freitag mit, die konkrete Ausgestaltung der Datenschutzbehörde sei "noch in Abklärung". Grundsätzlich werde man darauf achten, dass jene Personen, die eine Behörde bzw. Einrichtung beraten, nicht dieselben sind wie jene, die über datenschutzrechtliche Beschwerden in derselben Sache entscheiden.

Zudem fordert die DSB eine massive Personalaufstockung, um ihre neuen Aufgaben stemmen zu können. Konkret ist von einem Bedarf in Höhe von rund 40 Stellen die Rede. Den Grünen schwebt eine neue DSB-Einheit für Informationsfreiheit samt zusätzlichen Planstellen vor. Einigung mit der ÖVP gibt es dazu aber noch keine. (Theo Anders, 16.4.2021)