Österreich soll seinen Strombedarf bis zum Jahr 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen decken können.

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Derzeit ist das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) in aller Munde. Es soll nach seinem Inkrafttreten maßgeblich dazu beitragen, dass Österreich seinen Strombedarf bis zum Jahr 2030 rechnerisch zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen decken kann.

Einen echten Gamechanger für die Energiewende könnte aber bereits die sogenannte Klimahaftung bringen, die es in Österreich seit der Novelle des Umweltförderungsgesetzes (UFG) im Herbst 2020 gibt.

Dabei geht es nicht um eine Haftung für Schäden, die durch Verstöße gegen Klimaschutzvorschriften entstanden sind, sondern um eine Ausfallhaftung des Staates über die Abwicklungsstelle AWS. Eine solche Haftung könnte vor allem die Finanzierung von Energie-Contracting-Projekten deutlich erleichtern.

Zahlreiche Unternehmen wollen sich für Klima- und Umweltschutz engagieren und dabei auch die Energiekosten senken. Bremsend wirkt allerdings neben den hohen Investitionskosten, denen durch Förderungen begegnet werden kann, dass viel Know-how benötigt wird, um solche Projekte professionell aus dem Boden zu stampfen und wirtschaftlich zu betreiben.

Hier könnte Energie-Contracting eine wichtige Verbindungsfunktion übernehmen. Das ist ein Geschäftsmodell, bei dem der Contractor für den Kunden auf eigene Kosten etwa eine Photovoltaikanlage plant, errichtet, finanziert, betreut und für die vereinbarte Laufzeit betreibt. Der Kunde bezahlt lediglich für die abgerufene Stromleistung.

Suche nach Krediten

Der Vorteil dieses Services liegt darin, dass der Kunde alle technischen und wirtschaftlichen Risiken rund um die Beschaffung und den Betrieb der Anlage auslagern kann. Diese Dienstleistungen übernimmt der Contractor, der über das nötige Know-how verfügt, aber seinerseits oft Drittfinanzierungsbedarf hat. Um leichter an Kredite zu kommen, wäre die Übernahme der Ausfallhaftungen eine essenzielle Hilfe.

Das UFG sieht vor, dass die AWS eine Haftung für einen Energie-Contracting-Vertrag eingehen kann, sodass der Contractor leichter eine Finanzierungszusage bekommt. Die AWS soll wiederum vom Bund schadlos gehalten werden; das sieht eine Ermächtigungsmöglichkeit des Finanzministers vor.

In der Regierungsvorlage zur UFG-Novelle war noch eine Einschränkung der Ausfallhaftung auf bestimmte Contracting-Projekte (nämlich im Rahmen der Förderung thermisch-energetischer Sanierungsmaßnahmen und für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen) enthalten; diese Einschränkung entfiel durch einen Abänderungsantrag im Parlament. Nun besteht generell die Möglichkeit, Contracting-Projekte durch eine Haftungsübernahme zu unterstützen. Außerdem wurde der Haftungsrahmen bis zu einem Gesamtbetrag von einer Milliarde Euro deutlich erweitert.

Pro Projekt oder Contractor

Vorgesehen ist nach § 6 Abs 5 Z 2 UFG weiters eine Deckelung "im Einzelfall" mit fünf Millionen Euro an Kapital zuzüglich Zinsen und Kosten. Unklar ist allerdings, ob dies pro Projekt oder pro Contractor gilt. Ein Verständnis pro Contractor würde bedeuten, dass Projektanbieter mit mehreren Projekten nur auf wenig Unterstützung zählen können.

Es wäre daher wünschenswert, dass die Fünf-Millionen-Begrenzung pro Projekt gilt. Das entspricht wohl auch dem Willen des Gesetzgebers, der in der Begründung des Abänderungsantrags von einer maximalen Haftungsobergrenze "je Einzelprojekt" spricht.

Derzeit kann die AWS noch keine Haftungen vertraglich zusagen, da die Bedingungen erst in den Förderungsrichtlinien festgelegt werden müssen. Diese werden im Klimaschutzministerium gerade ausgearbeitet und im Einvernehmen mit dem Finanzminister erlassen.

Angesichts dieser offenen Details ist es unklar, wie stark Energie-Contracting-Projekte von der Klimahaftung tatsächlich profitieren können. Damit diese Fördermöglichkeit auch angenommen wird, ist eine leicht administrierbare Ausgestaltung der Ausfallhaftung notwendig, die sich an den wirtschaftlichen Gegebenheiten orientiert. Dazu gehört in erster Linie eine Deckelung pro Projekt und nicht pro Contractor. (Claudia Hanslik-Schneider, Agnes Balthasar-Wach, 19.4.2021)