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Der US-Arbeitnehmerschutzbehörde liegen Berichten zufolge mindestens 37 Beschwerden von Arbeitnehmern vor.

Foto: Reuters/Pascal Rossignol

Anfang April scheiterte an einem Amazon-Standort in Bessemer, Alabama, der Versuch, die erste Gewerkschaftsvertretung des Onlineversandhändlers in den USA zu gründen. Der Konzern ging im Vorhinein vehement gegen die Pläne vor und sprach sich sogar auf Flyern in den Toiletten gegen die Bemühungen aus. Nun wirft die Gewerkschaft des Einzel- und Großhandels Amazon vor, das Ergebnis unzulässig beeinflusst zu haben. Die US-Arbeitnehmerschutzbehörde (NLRB) wurde deshalb aufgefordert, dieses für ungültig erklären zu lassen.

Amazon soll demnach den eigenen Mitarbeitern mit Massenentlassungen oder gar der Schließung des Lagers gedroht haben, so der Vorwurf. Zudem habe das Unternehmen auf dem Gelände eine Wahlurne aufgestellt, die gegen behördliche Anordnungen verstoßen habe. Die Gewerkschaft behauptet, Amazon habe ein Zelt um den Briefkasten aufgebaut, um ihn wie eine Wahlkabine aussehen zu lassen, berichtet "Cnet".

Mindestens 37 Beschwerden

Damit erwecke das Unternehmen "den Eindruck, dass die Sammelbox ein Wahllokal sei und der Arbeitgeber die Kontrolle über die Durchführung der Briefwahl habe", liest man im Einspruch. Amazon-CEO Jeff Bezos wies in seinem jährlichen Brief an die Aktionäre hingegen die Anschuldigungen zurück, Lagerarbeiter unerfüllbaren Anforderungen auszusetzen. Er räumte jedoch ein, dass das Unternehmen eine "neue Vision" für den Erfolg seiner Mitarbeiter brauche.

Dem NLRB liegen Berichten zufolge allerdings mindestens 37 Beschwerden über Vergeltungsmaßnahmen in Form von Disziplinarmaßnahmen oder Entlassungen von Mitarbeitern vor, die Arbeitsniederlegungen organisierten oder gegen die Bedingungen protestierten. Darüber hinaus sieht sich das Unternehmen mit einer Klage über Löhne und Arbeitszeiten in einem Lagerhaus in Nordkalifornien konfrontiert. Außerdem erhebt eine Mitarbeiterin aus Seattle den Vorwurf, ihr seien aufgrund ihrer Hautfarbe Beförderungen verweigert worden. (mick, 20.4.2021)