Die Ermittler suchen nach den Verantwortlichen der Facebook-Seite der FPÖ Steiermark. Im Impressum wird auch der freiheitliche Klubobmann im steirischen Landtag Mario Kunasek genannt.

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Die Staatsanwaltschaft Graz führt weitere Ermittlungen im FPÖ-Umfeld wegen eines Anti-Roma-Videos, das der steirische FPÖ-Vizeklubobmann Stefan Hermann im Juli des vergangenen Jahres verbreitete und das von der Landespartei via Facebook geteilt wurde, durch. In dem Video waren Roma und Sinti zu sehen, die zum damaligen Zeitpunkt bei Tulln campten. Eine Männerstimme beschimpfte die Camper unter anderem als "Zigeuner", "Arschlöcher" und "Anbrennte". Im Posting zum Video behauptete Hermann, dass "auswärtige Roma und Sinti" bei Tulln "ohne Erlaubnis in der Gegend herumlungern" und "in Partyzelten abfeiern" würden. Da Hermann aufgrund seiner Funktion als Landtagsabgeordneter Immunität genießt, wurde das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verhetzung gegen ihn temporär abgebrochen. Jedoch wird derzeit gegen zwei weitere unbekannte Täter ermittelt, bestätigte die Staatsanwaltschaft Graz dem STANDARD.

Die Behörden suchen jene noch nicht bekannte Person, die das Video aufnahm, und jene Person, die für die Facebook-Seite der FPÖ Steiermark verantwortlich ist, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft. Wann die Ermittler die Tatverdächtigen ausgeforscht haben werden, konnten die Behörden nicht beantworten. Die Staatsanwaltschaft Graz verwies auf die Arbeit der Polizei.

Verantwortliche schnell ausgeforscht

Zumindest bei den Verantwortlichen der Facebook-Seite der FPÖ Steiermark dürfte sich die Arbeit nicht allzu lange ziehen: Laut Impressum zeichnen der Ex-Verteidigungsminister und jetzige Obmann des freiheitlichen Landtagsklubs, Mario Kunasek, sowie der Landesgeschäftsführer der FPÖ, Anton Kogler, für den Inhalt verantwortlich. Kunasek ist aufgrund seines Landtagsmandats ebenfalls immun, Kogler allerdings nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Auch die Menschenrechts-NGO SOS Mitmensch, die das Verfahren durch eine Anzeige ins Rollen gebracht hatte, zeigt sich über die lange Verfahrensdauer verwundert. "Als Beobachter ist die lange Dauer der Ermittlungsschritte, die im vorliegenden Fall eigentlich sehr einfach anmuten, nur schwer nachvollziehbar", sagt Sprecher Alexander Pollack. Entscheidend sei aber, dass mutmaßliche Verhetzung schlussendlich geahndet werde, ganz besonders, wenn das Aufstacheln zu Hass von professionellen Politikern ausgehe. (Laurin Lorenz, 21.4.2021)