Bild nicht mehr verfügbar.

Für Luxusmarken wie Chanel hat der Schutz des Logos Priorität.

Foto: REUTERS/Carlo Allegri

Ein Technologiekonzern aus China gegen eine Designermarke aus Frankreich: Unterschiedlicher könnten die Unternehmen Chanel und Huawei wohl kaum sein. Was sie verbindet: Eine Bildmarke, die vom chinesischen Unternehmen in Europa angemeldet wurde, ähnelt dem Logo des Modekonzerns. Zumindest behauptete das Chanel und beschwerte sich beim Gericht der Europäischen Union (EuG) über die Markenanmeldung Huaweis. Das EuG gab dem chinesischen Smartphonehersteller nun recht. Im Urteil werden die beiden Logos auch grafisch gegenübergestellt (EuG 21.4.2021, T-44/20).

Huawei hatte 2017 beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) für eine Reihe von elektronischen Geräten die Eintragung einer neuen Bildmarke beantragt. Darauf zu sehen ist ein "Kreis mit zwei ineinander verschlungenen gekrümmten Linien". Der Mode- und Kosmetikkonzern legte dagegen Widerspruch ein: Bei der Grafik bestehe Verwechslungsgefahr mit dem Chanel-Logo und die Gefahr der "Rufausnutzung".

Logo darf nicht gedreht werden

Die EUIPO wies den Widerspruch zurück. Die von Huawei angemeldete Bildmarke und die älteren Logos von Chanel seien nicht zu verwechseln. Erstaunlich war dabei ein Teil der Begründung: Das Amt lehnte es ab, das von Huawei angemeldete Logo für den Vergleich um 90 Grad zu drehen. Chanel wandte sich schließlich an das Gericht der Europäischen Union, war allerdings erfolglos. Das EuG gab dem Technologiekonzern recht.

Laut Gericht weisen die beiden Bildmarken zwar gewisse Ähnlichkeiten auf, die bildlichen Unterschied würden aber überwiegen. Für die Beurteilung müssen die Logos "in derjenigen Form verglichen werden, in der sie eingetragen und angemeldet werden, ungeachtet dessen, ob sie auf dem Markt möglicherweise in gedrehter Ausrichtung verwendet werden".

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung des EU-Gerichts könnte Chanel innerhalb von zwei Monaten ein Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. (japf, 22.4.2021)