Bei der Anmietung der Wiener-Wohnen-Zentrale unter Michael Ludwig gibt es keinen Klagsgrund, entschied der EuGH.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag für Erleichterung in der Wiener Stadtregierung gesorgt. Das Höchstgericht stellte sich in der Causa Wiener Wohnen überraschend gegen die EU-Kommission und die Meinung des Generalanwalts und attestierte der Stadt Wien ein korrektes Vorgehen. Somit sind schwerwiegende Vorwürfe rund um eine Umgehung des Vergabegesetzes in der Amtszeit von Michael Ludwig als Wohnbaustadtrat (SPÖ) vom Tisch. Dieser hatte die neue Zentrale von Wiener Wohnen am 1. Dezember 2014 feierlich eröffnet.

Anlass des folgenden jahrelangen Rechtsstreits war die Einmietung von Wiener Wohnen in dieses neues Hauptquartier. Die große Frage war, ob Wiener Wohnen als "Bauherr" oder bloß als Mieter zu bewerten sei. Die EU-Kommission hatte Ersteres unterstellt: Wiener Wohnen habe den Bau des neuen Gebäudes begleitet und besonders starke Eingriffe in die Architektur vorgenommen, hieß es. Man habe "wie ein Bauherr kontrolliert", auch durch hinzugezogene Experten, wie das künftige Hauptquartier entsteht.

"Realität" am Markt

Dem hielt die Stadt Wien gegenüber, dass man schon 2012 eine Standortanalyse durchgeführt habe, in der allgemeine Anforderungen vorgegeben waren. Dort sei das jetzige Hauptquartier als beste Immobilie hervorgegangen. Daraufhin habe man sich wie ein üblicher Langzeitmieter involviert. Der lange Mietvertrag – die erste Kündigung ist erst nach 25 Jahren möglich – sei "Realität" am Immobilienmarkt.

Der EuGH folgte dieser Argumentation: Es sei kein "entscheidender Einfluss" auf den Bau des Mietobjekts wahrgenommen worden; ein derartig langfristiger Mietvertrag sei "nicht unüblich". Knackpunkt war, dass Wiener Wohnen nicht vor der Standortanalyse durch einen unabhängigen Experten Wünsche an den künftigen Vermieter geäußert habe.

Überraschendes Urteil

Die Entscheidung des EuGH ist überraschend. Recherchen des Magazins "Dossier" hatten fragwürdige Vorgänge um die Anmietung des Objekts in den Raum gestellt; schlussendlich empfahl auch der Generalanwalt des EuGH, der Klage der EU-Kommission zu folgen. In den meisten Fällen folgt der EuGH dieser Entscheidung, dieses Mal war es anders.

Ruhe hat Ludwig damit nicht: Während der EuGH sein Urteil publizierte, tagte gerade ein Sondergemeinderat zu zahlreichen anderen Vergaben, die von der Opposition kritisch gesehen werden. (Fabian Schmid, 22.4.2021)