Wird den Rechtsweg womöglich ausreizen: FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl.

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Wien – Für einen Auftritt bei einer Corona-Demo Anfang März könnte FPÖ-Klubchef Herbert Kickl nun nachträglich belangt werden. Ihm wird vorgeworfen, sich dort zeitweise nicht an die Masken- und Abstandsregeln gehalten zu haben. Kickl wurde damals auch von der Polizei angezeigt.

Grundsätzlich genießen Abgeordnete politische Immunität. Doch ÖVP und Grüne beschlossen am Mittwoch im Immunitätsausschuss, Kickl "auszuliefern". Damit war am Donnerstag die Mehrheit im Nationalrat nur noch eine Formsache. Diese Entscheidung ist für Juristen aber eine heikle Angelegenheit. Denn ein Entzug der Immunität darf nur erfolgen, wenn eine strafbare Handlung nicht im Konnex mit der politischen Tätigkeit steht.

500 Euro Strafe möglich

Da die FPÖ die Gunst des Protests gegen die Corona-Maßnahmen gewinnen will, ist diese Verbindung aber nachvollziehbar. Deshalb entschieden sich SPÖ und Neos auch, den türkis-grünen Weg nicht mitzugehen, bei den Freiheitlichen war es erwartbar. Die blaue Abgeordnete Dagmar Belakowitsch sprach von einem "Willkürakt". Kickl sei angezeigt worden, als er so wie tausende andere Demonstranten von der Polizei am Verlassen des Veranstaltungsorts gehindert worden sei.

Das ändert aber nichts mehr daran, dass das Verfahren gegen Kickl nun in Gang kommt. Für Kickl steht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500 Euro im Raum.

Der Instanzenzug könnte sich allerdings langwierig gestalten, sofern es Kickl wirklich darauf anlegt und den Rechtsweg voll ausschöpft, sollte die Berufungsinstanz die Rechtswidrigkeit der Strafe nicht schon vorher feststellen, wie der Klubobmann sagt.

Der Rechtsweg im Detail

Die Sprecherin der Magistratsdirektion, Andrea Leitner, beschreibt das weitere Vorgehen so: Zunächst bewertet einmal ein Jurist des Wiener Magistrats, ob tatsächlich ein Tatbestand vorliegt. Sollte dies der Fall sein, ergeht in weiterer Folge eine Strafverfügung an Kickl. Die kann der Politiker innerhalb von zwei Wochen beeinspruchen. Dann würde der Fall wieder zurück zum Magistrat wandern. Ändert sich nichts an der grundsätzlichen Einschätzung, bekommt Kickl ein Straferkenntnis zugeschickt. Gegen dieses kann er wiederum innerhalb von vier Wochen vorgehen.

Dann wird aber das Landesverwaltungsgericht mit der Causa betraut. Auch da kann Kickl Revision einlegen. Eines steht laut Leitner aber bereits jetzt fest: Innerhalb von drei Jahren muss in dieser Sache entschieden werden. (jan, 22.4.2021)