Die Oberösterreich-"Krone" schrieb nach Ansicht des Presserats "unsachlich und unangemessen" über eine Sportlerin.

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Der Presserat rügt die Oberösterreich-Ausgabe der "Kronen Zeitung" wegen eines Artikels über die rumänische Tischtennisspielerin Bernadette Szőcs: "Schön sein reicht nicht" vom 10. Dezember 2020 habe gegen Persönlichkeitsrechte laut Ehrenkodex der österreichischen Presse verstoßen. Der Senat 3 des Presserats sieht zudem Diskriminierung. Die "Krone" erkennt den Presserat bisher nicht an.

Die Oberösterreich-"Krone" schrieb vom "Glitzer-Neuzugang" Szöcs, sie habe sich häufiger mit ihren rot lackierten Fingernägeln die Frisur gerichtet als dass sie gegen ihre Gegenspielerin gepunktet hätte. Die Rumänin sei in entscheidenden Phasen nur schön gewesen. Im Bildtext wird die Sportlerin als "Bling-Bling-Neuzugang" bezeichnet.

Das Österreichische Zentrum für Genderkompetenz im Sport wandte sich an den Presserat und kritisierte den Beitrag als diffamierend und sexistisch. Die "Krone" nahm nicht am Verfahren teil.

"Unsachlich und unangemessen"

Der Senat qualifiziert die im Artikel verwendeten Formulierungen als herabwürdigend und deplatziert. Insbesondere die Begriffe "Glitzer-Neuzugang" und "Bling-Bling-Neuzugang" sind geeignet, in den Persönlichkeitsschutz der Tischtennisspielerin einzugreifen. Die Kritik an ihrer sportlichen Leistung beim Champions-League-Finale hätte auch ohne die persönlichkeitsverletzenden Begriffe geäußert werden können, so der Senat. Aufgrund der soeben angeführten Begriffe und der Hinweise auf ihre lackierten Fingernägel und ihre Frisur wird die Betroffene auf ihr Äußeres reduziert. Der Senat qualifiziert die vom Autor geäußerte Kritik daher als unsachlich und unangemessen.

Herabwürdigende Charakterisierungen wie diese müssten auch in der Öffentlichkeit stehende Personen wie eine Spitzensportlerin nicht hinnehmen.

Darüber hinaus stuft der Senat den Artikel auch als frauendiskriminierend ein. Die vom Autor gewählten Formulierungen hätten "einen sexistischen Gehalt". Nach Ansicht des Senats wurden die Formulierungen vor allem deshalb gewählt, weil es sich bei der Betroffenen um eine Frau handelt. Der Senat erkennt darin auch einen Verstoß gegen Punkt 7.2 des Ehrenkodex, wonach jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts unzulässig ist.

Die Medieninhaberin der "Kronen Zeitung" Oberösterreich wurde vom Presserat aufgefordert, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten. (red, 23.4.2021)