In Österreich sind bisher vier Covid-19-Impfstoffe zugelassen: die mRNA-Vakzine der Hersteller Biontech/Pfizer und Moderna, sowie die Vektorimpfstoffe von Astra Zeneca und Johnson & Johnson.

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Frage: Welche Impfreaktionen können auftreten?

Antwort: Wie auch bei anderen Impfungen treten nach einer Covid-19-Schutzimpfung typische Beschwerden wie eine Rötung, Schwellungen und Schmerzen an der Einstichstelle auf, auch Allgemeinreaktionen wie Abgeschlagenheit, Schüttelfrost, Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und Übelkeit sind möglich. Diese Symptome sind Ausdruck der erwünschten Reaktion des Immunsystems auf den Impfstoff und klingen in der Regel nach ein bis zwei Tagen ab.

Bei den mRNA-Impfstoffen von Moderna und Biontech/Pfizer treten Impfreaktionen nach der zweiten Teilimpfung häufiger auf als nach der ersten. Im Fall des Vektorimpfstoffs von Astra Zeneca ist es umgekehrt: Hier sind die Impfreaktionen nach der ersten Dosis stärker und häufiger. In der Regel fallen Impfreaktionen bei jüngeren Menschen stärker aus und nehmen mit zunehmenden Alter ab, was zum Teil auch erklärt, warum nach Impfungen mit Astra Zeneca mehr Beschwerden gemeldet werden.

Frage: Welche schweren Nebenwirkungen sind bisher bekannt?

Antwort: Als Nebenwirkungen eines Impfstoffes gelten Reaktion, die schädlich und unbeabsichtigt sind. Alle Covid-19-Schutzimpfungen wurden von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) nach Prüfung der Zulassungsstudien jeweils mit mehreren 10.000 Testpersonen als sicher und wirksam bewertet. Nach Verimpfung von Millionen Dosen kam es bei beiden mRNA-Impfstoffen zu seltenen schweren allergischen Reaktionen, sogenannten anaphylaktischen Schocks. Das deutsche Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gibt die Häufigkeit solcher Schocks mit 0,4 bis 11,8 pro 1 Million Impfungen an. Menschen, die zu solchen allergischen Reaktionen neigen, werden deshalb vorgewarnt. Im Fall der Vektorimpfstoffe von Astra Zeneca und Johnson & Johnson geht man mittlerweile von einem möglichen Zusammenhang mit einer seltenen Form von Blutgerinnungsstörungen aus.

Frage: Wie hoch ist das Risiko für eine solche Thrombose nach der Impfung?

Antwort: Nach aktuellem Wissensstand beträgt das Risiko für Thrombosen in den Gehirnvenen nach einer Impfung mit dem Vakzin von Astra Zeneca in etwa 1 zu 100.000, bei jenem von Johnson & Johnson in etwa bei 1 zu einer Million. Konkret kam in diesen Fällen zu speziellen Formen einer sogenannten Thrombozytopenie kommen, die zu den Blutgerinnseln führen – meist zu Sinusthrombosen in den Venen des Gehirns, aber auch zu Thrombosen im Bauchraum.

Bisher wurden diese Form von Thrombosen überwiegend bei Frauen unter 60 Jahren beobachtet, vereinzelt waren aber auch Männer und Ältere betroffen. In Österreich waren bislang acht Personen davon betroffen. Expertinnen und Experten konnten noch keine eindeutigen Risikofaktoren definieren. Die Häufung bei jungen Frauen könnte auch eine statistische Verzerrung sein, da bisher mehr Frauen als Männer den Impfstoff von Astra Zeneca erhalten haben.

Nach Ansicht der EMA und des Nationalen Impfgremiums (NIG) ist der Nutzen des Impfstoffs um ein Vielfaches höher als das Risiko dieser seltenen Nebenwirkungen. Auch im Fall von Johnson & Johnson fällt das die Nutzen-Risiko-Analyse der EMA eindeutig zugunsten des Impfstoffes aus.

Frage: Wie äußern sich diese speziellen Thrombosen?

Antwort: Bei den Betroffenen traten vier bis 16 Tage nach der Impfung erste Symptome auf: Dazu zählen Kurzatmigkeit, Brustenge, Schwellungen der Beine, anhaltende Bauchschmerzen, starke und anhaltende Kopfschmerzen, Sehstörungen und punktförmige Hauteinblutungen. Wer solche Beschwerden hat, sollte sich unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben.

Frage: Was weiß man über die Häufigkeit von Nebenwirkungen in Österreich?

Antwort: In Österreich wurden laut Daten des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) bis Mitte April 77 allergische Reaktionen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Covid-19-Schutzimpfung gemeldet. Weiters traten 208 allergische Hautreaktionen auf. Bei 44 Personen kam es zu einer Gesichtslähmung (Fazialisparese). Dem BASG wurden bisher 74 Fälle von Todesfällen in zeitlicher Nähe zur Impfung gemeldet.

Bei diesen Daten handelt es sich aber nicht um bestätigte Nebenwirkungen oder Todesfälle, sondern nur um Meldungen über einen vermuteten Zusammenhang. Das funktioniert so: Jede Person, die nach einer Impfung eine körperliche Wahrnehmung hat und glaubt, dass die mit der Impfung zusammenhängen könnte, kann und soll das den Behörden melden. Das BASG sammelt diese Daten und prüft dann neben einem zeitlichen Zusammenhang auch einen mögliche kausalen Zusammenhang zur Impfung. Doch nach derzeitigem Wissensstand geht das BASG davon aus, dass es nur in einem Todesfall einen kausalen Zusammenhang mit der Impfung gibt. Dabei handelt es sich um jene 49-jährige Krankenpflegerin, die nach einer Impfung mit dem Präparat von Astra Zeneca an Thrombosen verstorben war.

Frage: Sollte man vor oder nach der Impfung Schmerzmittel wie Paracetamol schlucken?

Antwort: Eine einheitliche Richtlinie zur Einnahme von Schmerzmitteln vor oder nach der Corona-Impfung gibt es derzeit in Österreich nicht. Herwig Kollaritsch, Tropen- und Impfmediziner der Uni Wien und Mitglied des Nationalen Impfgremiums (NIG), rät von nichtsteroidalen Entzündungshemmern (NSAR) wie Ibuprofen oder Diclofenac ab und empfiehlt Paracetamol. Um Impfreaktionen zu dämpfen, könnte man direkt nach der Impfung für 24 Stunden oder länger alle sechs Stunden 500 mg Paracetamol einnehmen, sagt Kollaritsch. Das sei besser als abzuwarten, bis die Symptome bereits voll da sind.

Wer lieber erst abwarten möchte, tue auch nichts Falsches, meint hingegen Monika Redlberger-Fritz, Virologin an der Meduni Wien. Da erste Reaktionen sich meist erst etwa acht Stunden nach der Impfung zeigen, macht es wenig Sinn, bereits vorher Paracetamol einzunehmen. Redlberger-Fritz empfiehlt sechs Stunden nach der Impfung 500 mg Paracetamol, alle sechs Stunden für 24 Stunden – oder bei Bedarf auch länger. Das NIG geht davon aus, dass diese Schmerzmittel die Wirkung der Impfung nicht beeinträchtigen.

Frage: Darf man nach einer Covid-19-Schutzimpfung Alkohol trinken?

Antwort: Im Prinzip ja, aber nach Möglichkeit maßvoll und nicht zur Bekämpfung von unmittelbaren und harmlosen Nebenwirkungen der Impfung. Medizinerinnen und Mediziner treten deshalb für keinen oder weniger Alkoholkonsum nach Impfungen ein, weil Alkohol die Bildung von Lymphozyten reduziert, also auch jener T- und B-Zellen, die für die Immunantwort wichtig sind. In Russland war ursprünglich geraten worden, nach einer Impfung mit Sputnik V zwei Monate ganz auf Alkohol zu verzichten. Doch diese gar strenge Empfehlung wurde bald wieder zurückgekommen.

Frage: Ab wann besteht ein Impfschutz?

Antwort: Ab drei Wochen nach der ersten Dosis ist bei allen verfügbaren Impfstoffen mit einer gewissen Schutzwirkung zu rechnen. Eine vorläufig nur als Preprint veröffentlichte Studie mit Covid-Testergebnissen von 350.000 britischen Personen zeigte, dass Geimpfte ab 21 Tage nach der ersten Teilimpfung mit Astra Zeneca oder Biontech/Pfizer einen um 65 Prozent erhöhten Infektionsschutz im Vergleich zur Ungeimpften haben.

Noch aussagekräftiger sind die Ergebnisse einer schottischen Untersuchung die kürzlich im Fachblatt "The Lancet" veröffentlicht wurde. Laut der Studie, die 1,3 Millionen Geimpfte einschloss, sank die Häufigkeit von Hospitalisierungen aufgrund einer Covid-19-Erkrankung 28 bis 34 Tage nach der ersten Teilimpfung mit Pfizer/Biontech oder AstraZeneca um rund 90 Prozent.

Die volle Schutzwirkung bei den Impfstoffen von Pfizer/Biontech, Moderna und Astra Zeneca tritt erst rund zwei Wochen nach der zweiten Teildosis ein.

Frage: Wie kann ich überprüfen, ob die Impfung auch wirkt?

Antwort: Grundsätzlich kann mit einem Antikörpertest festgestellt werden, ob der Körper nach einer Impfung Antikörper gegen das Virus gebildet hat. Das Nationale Impfgremium sowie das deutsche Robert-Koch-Institut (RKI) raten derzeit aber von einer solchen Überprüfung des Impferfolgs ab. Denn noch konnte kein Schwellenwert definiert werden, ab dem ein sicherer Schutz angenommen werden kann. Zudem wird unabhängig vom Vorhandensein von Antikörpern nach einer Impfung auch eine zelluläre Immunität aufgebaut. Bei einer unklaren immunologischen Reaktionsfähigkeit von Patientinnen und Patienten kann in Einzelfällen eine zweimalige Antikörperbestimmung (Vorwert/Nachwert 4 Wochen nach 2. Impfung) mit einem validierten Antikörpertest bei der Interpretation des Impferfolges der Covid-19-Schutzimpfung helfen.

Frage: Wie lange hält die Schutzwirkung der Impfung an?

Antwort: Die Dauer der Schutzwirkung konnte in den Zulassungsstudien nicht untersucht werden. Neue Untersuchungen legen nahe, dass die Schutzwirkung zumindest sechs Monate lang anhält. Ob Schutz darüber hinaus vorhanden ist, ist Gegenstand der Forschung, hängt aber wohl auch von den Immunreaktionen der geimpften Person ab und ist wohl nicht zu generalisieren .

Frage: Kann ich mich auch nach der Impfung mit Sars-CoV-2 infizieren?

Antwort: Im Prinzip ja, doch das Risiko ist stark herabgesetzt. Sehr verlässlich schützen die Covid-19-Schutzimpfungen vor symptomatischen Krankheitsverläufen; das heißt aber nicht unbedingt, dass sie auch in jedem Fall vor einer Infektion schützen. Bestimmte "Fluchtmutationen" wie E484K dürften zudem den Immunschutz unterlaufen können. Mit anderen Worten: Infektionen sind in seltenen Fällen möglich, dürften aber in fast allen Fällen harmlos verlaufen.

Frage: Kann ich nach der Impfung andere mit Sars-CoV-2 infizieren?

Antwort: Ja, aber die Wahrscheinlichkeit dürfte stark herabgesetzt sein. Im Prinzip hängt das davon ab, ob es nach einer Impfung zu einer sogenannten sterilen Immunität kommt. In dem Fall ist die Abwehrkraft mit all ihren unterschiedlichen Strategien so stark, dass sie das Virus sofort eliminiert, und es sich gar nicht erst im Körper vermehren kann. Dieses Ziel dürfte mit den zugelassenen Impfungen zwar nur zum Teil erreicht werden. Da Impfungen aber mittlere und schwere Verläufe zuverlässig verhindern, gehen Expertinnen und Experten davon aus, dass geimpfte Infizierte weniger ansteckend sind als Ungeimpfte. Dennoch gilt auch für Geimpfte weiterhin, die Hygienevorschriften und die FFP2-Maskenpflicht einhalten sowie soziale Kontakte zu reduzieren.

Frage: Haben Geimpfte mehr Freiheiten als Ungeimpfte?

Antwort: Voraussichtlich schon im Mai sollen Impfungen, aber auch durchgemachte Infektionen und Testungen in einem grünen Pass eingetragen werden können. Konkret werden Geimpfte vermutlich ab Tag 21 nach dem ersten Stich als geimpft gelten. Dieser grüne Pass soll ab 19. Mai in Österreich und im Sommer auch EU-weit Reisen, sowie Gastro- und Veranstaltungsbesuche ermöglichen. Wer eines der Kriterien erfüllt, wird Freiheiten zurückbekommen, die Menschen ohne diese Voraussetzungen nicht genießen. (Irene Brickner, Eja Kapeller, Julia Palmai, Klaus Taschwer, 24.4.2021)


Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wird laufend um neue Forschungsergebnisse erweitert und um Fragen ergänzt.