So viele in diesem Land wollen unserem Bundeskanzler Sebastian Kurz ständig Unannehmlichkeiten machen. Jetzt sogar der Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Viele in diesem Land wollen Sebastian Kurz Unannehmlichkeiten machen.
Foto: APA/HERBERT-PFARRHOFER

Der Verfassungsgerichtshof? Ja, dieses Höchstgericht hat den Kanzler aufgefordert, seine Mails und dergleichen zu übergeben, damit der VfGH entscheiden kann, was davon für den Ibiza-U-Ausschuss relevant ist und an diesen weitergegeben werden kann. Bitte bis Montag, den 26. April, an den VfGH, Freyung 8, 1010 Wien, liefern.

Die Opposition im Ibiza-U-Ausschuss hat auf die Herausgabe der Unterlagen (auch vom Handy des Kanzlers) beim VfGH geklagt. Der hatte entschieden, "ohne deren Kenntnis sei die Erfüllung des dem Untersuchungsausschuss verfassungsgesetzlich übertragenen Kontrollauftrages nicht möglich".

Dazu behauptete Kurz, er habe bereits "alle für den Untersuchungsgegenstand relevanten und noch vorhandenen Unterlagen übermittelt". Was es nie gegeben hat oder vernichtet wurde, könne "natürlich" nicht geliefert werden. Kurz entscheidet also, was für den U-Ausschuss relevant ist. Er ging aber noch weiter und ließ offen, ob er der Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes am Montag nachkommen werde. Hält er das, wie schon einmal, für "juristische Spitzfindigkeiten"? Glaubt er, wie einst Jörg Haider, sich über einen Spruch des VfGH (damals Ortstafeln) hinwegsetzen zu können? Das wäre ziemlich orbánesk. (Hans Rauscher, 24.4.2021)