ÖVP-Klubobmann August Wöginger muss keine Ermittlungen befürchten

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Nach der Aufnahme von Korruptionsermittlungen gegen Finanzminister Gernot Blümel – inklusive Hausdurchsuchung – war es Mitte Februar zu einer Welle der Empörung in der ÖVP gekommen. Die fallführende Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft habe "viele Verfehlungen" begangen, sagte etwas Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Zahlreiche weitere hochrangige Türkise schlugen in dieselbe Bresche. Darunter auch Klubobmann August Wöginger, der eine eigens einberufene Pressekonferenz zum Thema hielt.

Darin äußerte er jedoch nicht nur, wie andere ÖVP-Politiker, inhaltliche Kritik an der Arbeit der WKStA, sondern sprach in Bezug auf die Ermittlungen auch von "Leaks". Damit warf er den Staatsanwältinnen und Staasanwälten indirekt die Begehung einer Straftat vor – so droht bei der Weitergabe von Amtsgeheimnissen doch eine Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Deshalb wurde Wöginger anonym angezeigt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WKStA verleumdet zu haben.

"Keine konkrete Gefahr"

Wie aus einer Anfragebeantwortung von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) nun hervorging, wird es gegen Wöginger keine Ermittlungen geben: Wegen fehlenden Anfangsverdachts habe die Staatsanwaltschaft Wien von Ermittlungen gegen den ÖVP-Klubobmann abgesehen. Es habe "keine konkrete Gefahr" für WKStA-Mitarbeiter gegeben, "wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses (...) strafrechtlich verfolgt zu werden."

Selbst wenn Ermittlungen aufgenommen worden wären, hätte es weitere Hürden gegeben: Um als Verleumdung zu gelten, müsse der Verdächtige bei der Äußerung seines Vorwurfs gewusst haben, dass dieser falsch sei. Im Fall des Leak-Vorwurfs wäre das sehr schwer zu beweisen gewesen.

So hatte die Staatsanwaltschaft Wien zwar gegen unbekannte Täter ermittelt, die Akten nach außen spielen – das Verfahren wurde jedoch eingestellt. Zuvor war auch Bundeskanzler Sebastian Kurz als Zeuge einvernommen worden, er hatte der WKStA im Frühjahr 2020 Leaks vorgeworfen. Von einer Einstellung dieses Verfahrens darauf zu schließen, dass Leaks nicht existieren – Wöginger also zu unterstellen, dass er weiß, dass der Vorwurf des Leakens falsch ist –, wäre allerdings rechtlich kaum möglich gewesen. (Fabian Schmid, 26.4.2021)