Die Anwälte der Nawalny-Organisationen sprachen vor der Vorverhandlung in Moskau mit Medienvertretern.

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Die russische Staatsanwaltschaft hat die weitere Tätigkeit der "Stäbe Nawalnys", eines Netzwerks zur Unterstützung des Oppositionspolitikers in den russischen Regionen, verboten. Ebenfalls vor dem Verbot stehen die mit Nawalny verbandelten "Fonds zur Korruptionsbekämpfung" (FBK) und "Fonds zum Schutz der Bürgerrechte". Die Entscheidung darüber trifft allerdings das Moskauer Stadtgericht.

Die Stäbe Nawalnys haben bereits am Montag ihre Büros geschlossen. "Leider können wir im bisherigen Format nicht weiterarbeiten, das ist gefährlich für unsere Mitarbeiter und Anhänger", heißt es zur Begründung.

Vorverhandlung in Moskau

Gegen alle drei Organisationen hat die Staatsanwaltschaft in der vergangenen Woche Klage wegen Extremismus eingereicht. Am Montag begann vor dem Moskauer Stadtgericht die Vorverhandlung.

Die Staatsanwaltschaft erklärte im Vorfeld, dass "diese Organisationen unter dem Deckmantel liberaler Losungen damit beschäftigt sind, Bedingungen für die Destabilisierung der sozialen und gesellschaftlich-politischen Ordnung zu schaffen. Praktisches Ziel ihrer Tätigkeit ist die Schaffung von Bedingungen für die Veränderung der verfassungsmäßigen Ordnung, unter anderem durch das Szenario einer Farbenrevolution", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Strukturen versuchten mit Aufrufen zu Gewalt und Massenunruhen dabei auch, Jugendliche in ihre extremistische Tätigkeit hineinzuziehen.

Verurteilung gilt als sicher

Die Beweise der Staatsanwaltschaft bleiben allerdings unter Verschluss. Der Prozess wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Trotzdem gibt es selbst bei den Oppositionellen wenig Zweifel daran, dass das Gericht schlussendlich der Argumentation der Prokuratur folgen wird.

Die Folgen sind weitreichend: Es droht eine Welle an Verhaftungen, denn die Beteiligung an extremistischen Organisationen kann mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden. Das betrifft nicht nur Mitarbeiter und Aktivisten, sondern auch Oppositionelle, die bei einer vom FBK organisierten Demo mitmarschieren, Geld spenden oder einfach das vom FBK veröffentlichte Video über den Putin-Palast am Schwarzen Meer im Netz teilen.

Medien müssen dann künftig bei der Nennung des FBK diesen nicht mehr nur als "ausländischen Agenten", sondern auch als "extremistische Organisation" kennzeichnen. Die Teilnahme an Wahlen wie der Duma-Wahl im Herbst, bei der beispielsweise die Nawalny-Vertraute Ljubow Sobol antreten wollte, wird damit ebenfalls unmöglich. (André Ballin aus Moskau, 26.4.2021)