Kein Geschäftsbericht, keine Offenlegung der Managementgehälter: ORF-Chef Alexander Wrabetz.

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ORF-Journalist Martin Thür ging bis zum Verfassungsgericht, um Auskunft der Parlamentsdirektion über Gehaltsfortzahlungen für Ex-Abgeordnete durchzusetzen. Thür bekam (Auskunfts-)Recht vom Höchstgericht, vertreten hat ihn die ORF-Anwaltskanzlei Korn.

ORF-Chef Alexander Wrabetz hat 2011 einen Corporate Governance Kodex unterzeichnet, ausgearbeitet mit dem obersten ORF-Gremium Stiftungsrat. Dort verpflichtet sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk, Bezüge seines Managements offenzulegen, und zwar "im Geschäftsbericht". Seit 2012 veröffentlicht der ORF keine Geschäftsberichte mehr. Und man erklärt trocken: ohne die auch keine Veröffentlichungspflicht.

"Auf das Vertrauen der Öffentlichkeit angewiesen"

Bei Gerichten lässt sich die Selbstverpflichtung nicht durchsetzen. Doch den ORF-Kodex leitet ein schöner Hinweis ein: "Der ORF, als dem Gemeinwohl verpflichtete öffentliche Einrichtung und finanziert durch die Rundfunkteilnehmer beziehungsweise die werbetreibende Wirtschaft, ist auf das Vertrauen der Öffentlichkeit und seiner Partner angewiesen."

Legt der ORF Wert auf dieses Vertrauen von GIS-Zahlerinnen und -Zahlern, streicht er im Kodex die Worte "im Geschäftsbericht". Sonst entfernt er besser die Selbstverpflichtung aus dem Kodex. Und den Verweis auf das Vertrauen der Öffentlichkeit vielleicht gleich mit.

Das Informationsfreiheitsgesetz könnte, nach bisherigem Entwurf, auch hier Transparenz bringen. Soviel vorweg: es sind ein Stück mehr als 400.000 Euro pro Jahr für den Alleingeschäftsführer von Österreichs weitaus größtem Medienkonzern. Nicht die höchste Gage in der Branche. (Harald Fidler, 30.4.2021)