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Christoph Metzelder: "Ich werde den Rest meines Lebens mit dieser Schuld als Teil der Gesellschaft leben müssen."

Foto: Reuters/Rattay

Düsseldorf– Das Amtsgericht Düsseldorf hat den ehemaligen deutschen Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder für die Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der 40-Jährige hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Teilen eingeräumt. Daraufhin wurde der Prozess gegen den 40-Jährigen bereits am ersten Tag beendet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Metzelder musste sich verantworten, weil er laut Anklage Kinder- und Jugendpornografie besessen und insgesamt 29 Dateien an drei Frauen weitergeleitet haben soll. Das Amtsgericht sah es laut Urteilsverkündung als erwiesen an, dass er in 26 Fällen Dateien weitergegeben hatte. In einem Fall wurde er für den Besitz bestraft.

In der Urteilsbegründung sprach Richterin Astrid Stammerjohann von relativ wenigen Straftaten. "Das besondere öffentliche Interesse ist die Kehrseite ihrer Berühmtheit", sagte Stammerjohann. Positiv sei ihm beim Strafmaß angerechnet worden, dass er frühzeitig eine Therapie absolviert habe. Außerdem sei er nicht vorbestraft und es sei zu erwarten, dass er künftig keine Straftaten mehr begeht. "Für mich hat er echte Reue gezeigt", sagte die Richterin weiter.

Offen

Metzelders Anwalt Ulrich Sommer ließ anschließend auf dem Gerichtsflur offen, ob sein Mandant das Urteil annehmen wird. Die Rolle als Angeklagter sei für seinen Mandanten sehr belastend gewesen, deshalb habe er es vorgezogen, in dieser Instanz einen vorläufigen Schlussstrich zu ziehen. "Ob das wirklich ein Schlussstrich ist, werden wir noch erörtern", sagte Sommer.

Die Staatsanwaltschaft nannte zum Auftakt des Prozesses bei der Verlesung der Anklage Details. So soll der ehemalige Nationalspieler im August 2019 an unterschiedlichen Tagen Fotos verschickt haben, die den schweren sexuellen Missbrauch von unter zehn Jahre alten Mädchen zeigen.(APA, 29.4.2021)