Die Kampagne "Nein zum Loch" wurde von rund 3.000 wahlberechtigten Stadt-Salzburgern und Stadt-Salzburgerinnen unterstützt.

Lukas Pilz

Der von ÖVP und SPÖ forcierte Ausbau der Salzburger Altstadtgaragen im Mönchsberg von derzeit rund 1.300 auf knapp 2.000 Stellplätze ist weiterhin eines der bestimmenden Themen der Salzburger Kommunalpolitik. Nachdem die eigens gegründete Aktionsplattform Lebendiges Salzburg über 3.000 Unterschriften wahlberechtigter Stadt-Salzburger und Stadt-Salzburgerinnen für die Einleitung eines Bürgerbegehrens gegen den Garagenbau gesammelt hat, wäre laut Stadtrecht ein derartiges Begehren eigentlich durchzuführen.

Zur Erklärung: Für ein Bürgerbegehren sind in der Stadt Salzburg 2.000 Unterstützungserklärungen notwendig, es entspricht in etwa einer Volksbefragung. Der Ausgang ist rechtlich nicht bindend – politisch wäre ein Ignorieren des Ergebnisses allerdings heikel.

Tippfehler

Die Anfang März Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) übergebenen Unterschriften haben bis dato jedoch nicht zur Einleitung des Begehrens gegen den Garagenbau geführt. In der zuständigen Hauptwahlbehörde werden immer neue formaljuristische Argumente gegen das Begehren ins Treffen geführt. Bei der ersten Sitzung der Hauptwahlbehörde im April wurde ein Tippfehler – es ging um die Jahreszahl beim Stadtrecht im Begleitschreiben zu den Unterschriften – moniert.

Neues Gutachten

Nachdem die Einreicher des Begehrens ein Rechtsgutachten der Uni Salzburg vorgelegt haben, aus dem klar hervorgeht, dass der Tippfehler keinerlei Auswirkung auf die Gültigkeit der 3.000 Unterschriften haben kann, wird nun ein anderer Formalfehler kritisiert: Das Begehren gegen den Garagenbau sei nicht von einer Einzelperson, sondern eben von der Plattform initiiert worden – dies sei laut Stadtrecht nicht zulässig.

Die Hauptwahlbehörde hat sich am Donnerstag jedenfalls erneut vertagt und ein neues Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Ob sich mit dem neuen Formalargument tatsächlich das Bürgerbegehren abdrehen lässt – wie vor allem von der ÖVP gewünscht –, wird von vom STANDARD befragten Juristen unterschiedlich beantwortet. Klar scheint aber, dass die Verzögerungstaktik Wasser auf die politischen Mühlen der Garagengegner ist: Sie können den Betreibern des Ausbaus ziemlich unverhohlen Demokratie- und Bürgerfeindlichkeit vorwerfen.

Kein naturschutzrechtlicher Bescheid

Neben dem politischen Widerstand gegen die Garagenpläne aus der Bevölkerung plagen ÖVP und SPÖ freilich auch noch rechtliche Sorgen. Auch nach bald einem Jahrzehnt Planung liegt immer noch kein naturschutzrechtlicher Bescheid vor. Dem Vernehmen nach ist das Projekt selbst aus Sicht der weisungsgebundenen Beamten nicht genehmigungsfähig.

Einer der Knackpunkte ist wohl die geplante Einrichtung eines Aushub- und Schuttlagers mitten in einem streng geschützten Naturdenkmal, dem sogenannten Krauthügel im Salzburger Stadtteil Nonntal. Insgesamt rechnet die Parkgaragengesellschaft selbst mit rund 25.000 Lkw-Fahrten durch das Naturschutzgebiet.

30 Millionen oder mehr

Völlig unklar sind vorerst auch die Kosten der Megagarage. Ursprünglich war von 24 Millionen Euro die Rede, heute geht man von mindestens 30 Millionen aus. Insider gehen von noch weit höheren Baukosten aus. (Thomas Neuhold, 29.4.2021)