Das mediale Interesse an dem Verfahren war groß, der Wille des Angeklagten, zu erscheinen, weniger.

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Wien – Das öffentliche Interesse am Gerichtsverfahren gegen Martin Rutter war am Freitag groß – der Prozess allerdings rasch vorbei. Denn der 38-Jährige, dem versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt bei einer Demonstration von Corona-Maßnahmen-Kritikern vorgeworfen wird, weigerte sich, vor Betreten des Landesgerichts für Strafsachen Wien eine Maske anzulegen.

"Ich wurde darüber von der Torwache informiert, angeblich soll es auch ein ärztliches Attest geben", gibt Richterin Petra Sattlberger den Wartenden bekannt, nachdem sie festgestellt hat, dass Rutter bei Aufruf der Sache nicht erschienen ist. Verteidiger Michael Drexler hat nicht nur das Attest, sondern auch einen aktuellen negativen Antigentest seines Mandanten dabei, beide Dokumente übergibt er Sattlberger.

Einholung von Gutachten

Die stellt lediglich fest, dass der medizinische Befreiungsschein vom 1. September stammt, hält ihn aber nicht für ausreichend. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen medizinischen Grund gibt, keinerlei mechanischen Schutz, nicht einmal ein Visier, zu verwenden." Sie vertagt daher zur Einholung eines medizinischen Gutachtens auf unbestimmte Zeit.

Rutter war früher in Kärnten für die Grünen, das BZÖ und für Team Kärnten beziehungsweise Team Stronach politisch tätig. Von 2013 bis 2018 war er Abgeordneter im Kärntner Landtag.

Ein Verfahren gegen Klauninger eingestellt

Ein Verfahren gegen eine ehemalige politische Weggefährtin Rutters, Jennifer Klauninger, wurde hingegen kürzlich eingestellt. Ermittelt wurde wegen des Delikts der Verhetzung. Es ging um ein einschlägiges Posting in einer von Klauninger betriebenen Social-Media-Gruppe, das allerdings nicht von ihr selbst verfasst wurde. Dieses Verfahren wurde eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt auf Anfrage bestätigt. Gegen den Postingverfasser selbst ist aber ein Strafantrag eingebracht worden.

In einer anderen Sache wird hingegen laut der Staatsanwaltschaft weiterhin wegen Verhetzung gegen Klauninger ermittelt. Es geht um jenen öffentlich breit diskutierten Vorfall, bei dem auf einer Bühne während einer sogenannten "Querdenker"-Demo eine Regebogenfahne zerrissen wurde. Die Aktivisten verteidigten ihre Aktion im Anschluss damit, die Fahne aufgrund eines darauf ersichtlichen "Pädophilen-Symbols" – eines Herzens – zerstört zu haben. Eine STANDARD-Anfrage an Klauninger blieb vorerst unbeantwortet.

Mit Klauninger auf der Bühne stand damals auch Rutter. Dieser wurde im März wegen Verhetzung verurteilt – zur Last gelegt wurden ihm Facebookpostings, die nach der angesprochenen Aktion verfasst wurden. Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) brachte damals die Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein. (Michael Möseneder, Vanessa Gaigg, 30.4.2021)