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Auch juristisch kann Compliance zum Thema werden – dann ist die Nachvollziehbarkeit auf Basis eines Zertifikats nützlich.

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Die vergangenen Wochen waren in Österreich recht turbulent – auch ganz abseits der Corona-Pandemie. Eine Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), Suspendierungen im Justizministerium, Arbeitsrechtsverletzungen bei der Hygiene Austria – samt Umetikettierung von in China gekauften FFP2-Masken. Von Postenschacher ist derzeit oft die Rede und von illegalen Absprachen.

Dabei gibt es in Österreich schon lange Regeln für die sogenannte Compliance. Diese sollen festlegen, was rechtens ist und was nicht. Konkret war das in Österreich die Compliance-Norm 19600 aus dem Jahr 2014. Diese Norm beschrieb, wie in einem Unternehmen ein Compliance-Management-System eingeführt, umgesetzt und die Wirksamkeit nachgewiesen werden kann. "Es war jedoch nur eine empfehlende Norm", erklärt Peter Jonas, Direktor für Zertifizierung bei Austrian Standards. Man könne aber nicht einfach am Ende einen Vorfall abstrafen. Das greift für Jonas zu kurz. Es müsse früher angesetzt werden.

Anfang April wurde die alte Compliance-Norm erneuert – mit der ISO-Norm 37301. Das klingt wenig spektakulär. Doch damit wurde nun ein Rahmen geschaffen, mit dem Compliance in Unternehmen besser überprüfbar wird. "Mit der Neufassung gibt es erstmals die Möglichkeit, die bisher lediglich empfohlene Norm zertifizierbar zu machen", sagt Jonas. Das schaffe einen international vergleichbaren Rahmen für Compliance. Zu den Risiken, die mit der neuen Norm beherrschbar werden sollen, gehören Datenschutz, Geldwäsche, Kartellrecht, Antikorruption und Arbeitssicherheit.

Gut unterwegs

Eine Umfrage vom Wirtschaftsverlag Lexis-Nexis zeigt, dass Österreich in diesem Bereich eigentlich gar nicht schlecht unterwegs ist. In einer Umfrage geben 66,3 Prozent der 172 befragten Teilnehmer aus den Bereichen Industrie, Banken, Versicherungen und dem öffentlichen Bereich an, dass ihr Unternehmen eine Compliance-Organisation aufweist, bei der der Compliance-Officer mit sämtlichen Bereichen des Unternehmens interagiert und über definierte Schnittstellen zu Compliance-relevanten Prozessen – etwa Einkauf, Vertrieb, Human Resources – verfügt. In 15 Prozent der Unternehmen gibt es zwar einen Compliance-Officer, der aber weitgehend isoliert agiert, und in 18,6 Prozent der Unternehmen gibt es diese Funktion gar nicht.

Mehr als die Hälfte der Befragten (54,1 Prozent) gab bei der zum Jahreswechsel durchgeführten Umfrage an, dass das Compliance-Management eingeführt wurde aufgrund der Anregung durch den Eigentümer, die Geschäftsführung oder den Vorstand. Bei früheren Umfragen lag diese Zahl noch bei 46 Prozent. Dass sich die allgemeine Lage verbessert hat, zeigt auch ein anderer Wert. Gaben bei früheren Lexis-Nexis-Umfragen noch 36 Prozent an, dass das Compliance-Management aus einem Anlassfall heraus ins Leben gerufen wurde, so war das zuletzt nur noch bei 17,6 Prozent der Beweggrund.

Knapp 94 Prozent der Befragten gaben an, dass aufgedeckte Compliance-Verstöße per Verwarnung geahndet wurden. 80 Prozent berichteten von Nachschulungen, 77 Prozent von der Entlassung als Folge einer schwereren Verfehlung. In 57 Prozent der Fälle gab es auch eine Anzeige bei der Polizei.

Nicht jeder Regelverstoß ist auch gleich ein Bruch mit dem Gesetz. Wer aber eine gute Compliance haben will, "muss das im Unternehmen auch gut einführen", sagt Jonas und vergleicht den Prozess mit dem einer Produktion. Dort könne man am Ende dem fertigen Produkt auch nicht die Qualität einfach umhängen. Diese müsse im gesamten Herstellungsprozess verankert sein, damit am Ende das Ergebnis passt.

Chefs als Vorbilder

Das Thema Compliance werde in Summe wichtiger. Auch bei Gerichtsverfahren zeige sich, dass die Standesregeln mehr Anspruch finden, weil es zeigt, ob ein Unternehmen dazu beigetragen hat, Verfehlungen zu verhindern. Mit dem neuen Compliance-Rahmen soll das Bewusstsein aufgebaut werden. Vergessen werden darf dabei laut Jonas aber nie: Das Management ist ein Vorbild. Wer will, dass sich seine Mitarbeiter ordentlich verhalten, muss das als Chef vorleben. Andernfalls droht dem Unternehmen auch ein veritabler Imageschaden. (Bettina Pfluger, 1.5.2021)