In Zeiten der Pandemie haben die Zusteller alle Hände voll zu tun.

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Der deutsche Städte- und Gemeindebund ließ zuletzt mit einer Forderung aufhorchen: Da der Offlinehandel unter der Pandemie gelitten hat und der Onlinehandel floriert, soll der Staat steuernd eingreifen, indem auf den Versand online erworbener Produkte eine "Paketabgabe" erhoben wird. Denn immerhin nutzten die Lieferanten ja die Straßen der Städte, so die Argumentation. Und mit dem frischen Kapital könnte man die lokale Infrastruktur ausbauen.

Gegen eine derartige Abgabe spricht erstens, dass sie die großen Marktteilnehmer nur marginal treffen würde. Sie würden die zusätzlichen Kosten einfach aus der Portokasse stemmen. Und wenn sie, so wie Amazon, einen Marktplatz für andere Händler betreiben, so könnten sie die Verantwortung schlicht auf selbige abwälzen. Wenn man also schon die Großen zur Kasse bitten möchte, dann würde dies vielmehr durch ein endlich funktionierendes internationales Steuersystem und das Stopfen entsprechender Schlupflöcher gelingen.

Das zweite und weitreichendere Argument gegen eine solche Abgabe ist, dass sie die Falschen treffen würde: jene kleinen Händler, die den Geist der Zeit erkannt haben und bereits zumindest teilweise online aktiv sind. Sie würden dafür bestraft werden, dass sie innovativ sind. Und das wäre nicht nur dem Einzelnen gegenüber ungerecht – sondern würde den Wirtschaftsstandort als Ganzes weiter gegenüber der internationalen Konkurrenz zurückwerfen. (Stefan Mey, 30.4.2021)