Die Matura findet auch heuer unter erschwerten Corona-Bedingungen statt. Deshalb erfahren die Prüflinge einige Erleichterungen. Der Antritt zur mündlichen Matura beruht etwa auf freiwilliger Basis.

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Wien – Die mündliche Matura ist heuer – wie beim ersten "Corona-Jahrgang" 2020 – nur freiwillig. Diese Möglichkeit nützt allerdings nur eine kleine Minderheit der über 40.000 Maturanten, wie ein APA-Rundruf zeigt. An den Gymnasien seien es von den rund 18.000 AHS-Maturanten "hunderte", berichtet etwa AHS-Direktorensprecherin Isabella Zins. Schon im Vorjahr gab es nur wenige freiwillige Antritte, in Wien waren es laut einer Stichproben-Erhebung der Bildungsdirektion zwei Prozent.

Zentral gesammelte Zahlen gibt es nicht – weder im Bildungsministerium noch in den Bildungsdirektionen. In den einzelnen Schulen existieren zwar gewisse Bandbreiten, tendenziell werden aber an den meisten die Prüfungstage nur kurz sein.

Zahlreiche Erleichterungen

Die Maturanten haben Corona-bedingt den Großteil dieses Schuljahrs im Fernunterricht verbracht, deshalb wurden auch diesmal wieder Erleichterungen beschlossen: So ist etwa die Präsentation der vorwissenschaftlichen Arbeit freiwillig, und nur drei schriftliche Klausuren sind Pflicht. Die mündliche Prüfung können die Maturanten entweder ganz auslassen oder auch nur in einem oder zwei Fächern antreten, die Themenbereiche können dabei um bis zu 30 Prozent gekürzt werden.

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Verzichtet man auf den Antritt, wird am Maturazeugnis in der Rubrik für die mündliche Reifeprüfung einfach die Note des Jahreszeugnisses eingetragen. Absolviert man die "Mündliche" freiwillig, fließt das Ergebnis der Prüfung in die Note ein und der Antritt wird im Maturazeugnis vermerkt. Interessant ist der freiwillige Antritt damit nur für jene, die ihre Jahresnote verbessern möchten.

Keine Kraft, kein Risiko

Selbst unter den guten Schülern würden allerdings nur die wenigsten antreten, berichtet Bundesschulsprecherin Alexandra Bosek von der ÖVP-nahen Schülerunion. "Die Schüler haben es einfach schon ein bisschen satt und versuchen, sich auf die 'Schriftliche' zu konzentrieren. Und wenn sie eh schon einen Einser haben, wollen sie sich nicht auch noch verschlechtern", so Bosek gegenüber der APA. Die Schüler würden diesmal mehrheitlich den einfacheren Weg gehen, auch weil sie teilweise nach dem langen Fernunterricht keine Kraft mehr hätten.

Verständnis der Lehrkräfte

Für die AHS-Direktoren war es zu erwarten und auch legitim, dass viele Maturanten die Erleichterungen der Reifeprüfung in Anspruch nehmen. Allerdings würden "gar nicht so wenige" Maturanten zumindest in einzelnen Fächern antreten, fasst Sprecherin Isabella Zins die Rückmeldungen ihrer Kollegen zusammen. Einige würden den Antritt etwa als gute Vorbereitung auf eine Uni- oder Fachhochschul-Aufnahmsprüfung sehen und einige wenige würden sogar in allen Fächern antreten, für die sie sich angemeldet hatten. Die Zahlen sind je nach Standort unterschiedlich, von unter zehn bis hin zu über 50. An Zins eigener Schule, dem BORG Mistelbach tritt fast die Hälfte der Maturanten freiwillig zur mündlichen Prüfung an.

Stigmatisierungsargument

An der HTL Steyr liegt die Zahl der Antritte diesmal hingegen nur im einstelligen Prozentbereich. Schulleiter Franz Reithuber, der auch Sprecher der Direktoren der Berufsbildenden höheren Schulen (BHS) ist, führt das an seinem Haus auf die Kommunikation der Schülervertretung zurück: Diese habe davor gewarnt, dass das freiwillige Antreten zwar jetzt als etwas Positives gesehen werde. In zehn Jahren könnte der Vermerk im Maturazeugnis allerdings stigmatisierend wirken und die Frage aufwerfen, wieso man denn damals überhaupt mündlich angetreten sei oder wieso man das etwa nur in einzelnen Fächern getan habe. "Diesem Stigmatisierungsargument kann ich nur schwer etwas entgegenhalten."

Und noch einen weiteren Grund für Zurückhaltung gibt es laut Zins: Vorsicht. Die aktuelle Rechtslage sehe nämlich vor, dass man, wenn man nach einer Anmeldung zum Zeitpunkt der mündlichen Prüfung in Quarantäne muss, den Termin im Herbst nachmachen muss. Dem Vernehmen nach werde die Rechtslage hier allerdings – auch auf Wunsch der Direktoren – noch adaptiert. (APA, 30.4.2021)