Die meisten Smartphone-Kameras scannen QR-Codes automatisch.

Foto: S&F André Wagenzik

Wenn sich Schaulustige um einen Unfallort sammeln, behindern sie Polizei und Rettungskräfte bei ihrer Arbeit. In Zeiten von sozialen Medien und Smartphones, die die Aufnahme von Fotos und Videos zu jeder Zeit ermöglichen, werden immer häufiger Gaffer angelockt. Mittels QR-Code sollen Filmende in Deutschland nun automatisch eine abschreckende Nachricht erhalten.

"Gaffen tötet"

Um Zuschauer abzuhalten haben Einsatzkräfte bereits verschiedene Mittel ausprobiert, wie Sichtschutzplanen und oder sensibilisierende Werbespots. In Deutschland startet der Rettungsdienst der Johanniter nun ein neues Pilotprojekt, um Schaulustige, die das Geschehen mit Smartphones filmen und fotografieren, zu verscheuchen.

Dafür verwendet wird ein Muster aus QR-Codes, das auf Einsatzfahrzeugen und Ausrüstung der Sanitäter angebracht wird. Hält ein Gaffer seine Smartphone-Kamera auf das Geschehen, sind die QR-Codes unweigerlich im Bild und werden vom Smartphone automatisch gescannt. Prompt wird ein Hinweis angezeigt, der den Nutzer auf die verlinkte Webseite führt. "Gaffen tötet", heißt es in der Mitteilung. In Berlin sollen nun acht Rettungsfahrzeuge und ein Intensivtransporter im Rahmen des Testversuchs mit den QR-Codes ausgeschmückt werden.

Strafbar

Da Rettungskräfte Platz für ihre Arbeit benötigen, behindern Massen an Zuschauern ihren Einsatz. Auch auf Autobahnen werden nicht nur Menschen am Unfallort gefährdet, sondern durch langsam fahrender Autos auch der Folgeverkehr. "Das muss sich ändern, denn oft entscheiden schon wenige Minuten über Leben oder Tod", heißt es von Jörg Lüssem, Mitglied des Bundesvorstandes der deutschen Johanniter-Unfall-Hilfe.

In Deutschland wird das Fotografieren und Filmen von Unfällen hart bestraft. Laut Gesetz kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen. Hierzulande müssen Schaulustige mit Geldbußen von bis zu 500 Euro rechnen, wenn sie den Aufforderungen der Sicherheitskräfte nicht nachkommen. Bei besonders erschwerenden Umständen droht auch eine Haftstrafe von ein bis zwei Wochen. (hsu, 02.05.2021)