Im Wien-Wahlkampf brachte Dominik Nepp seinen ehemaligen Parteikollegen Heinz-Christian Strache mehrfach mit Betrug in Verbindung.

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Wien – Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp darf seinen einstigen Bundesobmann Heinz-Christian Strache weiter mit Betrug im Zuge der Spesenaffäre in Verbindung bringen. Das hat nun auch der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt. Eine Klage Straches wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung war bereits im November 2020 vom Handelsgericht abgewiesen worden. Der OGH bestätigte das Urteil, berichtete die "Presse" am Montag.

Nepp hatte im Wien-Wahlkampf Strache mehrfach mit Betrug in Verbindung gebracht und diesem vorgeworfen, er habe die Partei geschädigt. Der Beklagte habe allerdings nicht behauptet, dass der Kläger strafbare Handlungen im Sinne einer Verurteilung begangen habe, argumentierte bereits das Handelsgericht. Vielmehr seien die Äußerungen im Zuge eines Wahlkampfs vor dem Hintergrund des gegen Strache geführten Ermittlungsverfahrens gemacht worden.

"Dieser Auffassung tritt der Oberste Gerichtshof bei", heißt es laut "Presse" nun in einem Beschluss, mit dem das Höchstgericht Straches Revisionsrekurs zurückweist. "Betrug" kann demnach viele Bedeutungen haben. Auch für den OGH sind Nepps Äußerungen gegen Strache "als zulässige wertende Äußerungen anzusehen, die auf einem im Kern wahren Sachverhalt beruhen". (APA, 3.5.2021)