Wien – Die Branche für Content-Marketing ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen, während klassische Werbeformen abnehmen. Die Grenze zum Journalismus wird zusehends schwerer zu ziehen. Um in diesem Umfeld ein transparentes und faires Content-Marketing zu fördern, hat der PR-Ethikrat am Montag einen Leitfaden für ethisch korrektes Content-Marketing – den Content-Marketing-Kodex – vorgestellt.

Laut einer internationalen Umfrage ist die Mehrheit der PR-Profis überzeugt, dass der durchschnittliche Leser in den kommenden Jahren nicht mehr klar zwischen Journalismus und diversen Formen des Content-Marketing unterscheiden können wird, sagte Sabine Einwiller, Vorsitzende des PR-Ethikrats. Diese Entwicklung begrenze nicht nur die Entscheidung der Konsumenten, wie und ob ein werblicher Inhalt wahrgenommen wird, sondern habe auch das Potenzial, den unabhängigen Journalismus zu gefährden und das Vertrauen in die PR-Branche zu mindern.

Fünf Grundprinzipien und zehn Regeln

In dem Kodex formuliert das Selbstkontrollorgan der PR-Branche fünf Grundprinzipien und zehn Regeln für faires und transparentes Content-Marketing. Diese sollen als Orientierungshilfe für alle Involvierten – also für PR-Profis genauso wie Journalisten, Marketingverantwortlichen, Medienhäuser oder Rezipienten – dienen.

Ein Kernpunkt dieser Regeln und Prinzipien ist die Transparenz. Kommerzielle Inhalte müssten immer klar als solche ersichtlich sein – auch um die Motivation des Kommunikators klarzumachen, so der Rat. Es gehe aber auch darum, dass alle Beteiligten im Content-Markteting-Produktionsprozess ihre Verantwortung gegenüber dem Leser wahrnehmen und diese nicht abschieben. Darüber hinaus müsse die Unabhängigkeit des Journalismus respektiert werden. Diese äußere sich im Umgang mit Journalisten, aber auch in der Trennung von journalistischen und Content-Redaktionen in Medienhäusern.

Der PR-Ethikrat wurde 2008 gegründet und überwacht die Einhaltung ethischer Grundsätze in der heimischen PR-Branche – ähnlich dem Presserat oder Werberat für seine Branchen. Darüber hinaus ist der Rat für die Abarbeitung von Beschwerden zuständig. (APA, 3.5.2021)