Die Spurensicherung am Tatort in Wien-Brigittenau.

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Wien – Am vergangenen Donnerstag soll der als "Bierwirt" in den Medien bekannte Mann seine Ex-Partnerin in Wien-Brigittenau erschossen haben. Über den verdächtigen 42-Jährigen hat das Landesgericht für Strafsachen nun die bei Mordverdacht bedingt obligatorische U-Haft verhängt. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage bekannt.

Für den Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung. Er wurde auf die Krankenstation der Justizanstalt (JA) Josefstadt verlegt. "Es geht ihm nicht so gut", verriet Verteidiger Gregor Klammer am Montagnachmittag.

Frage der möglichen Zurechnungsunfähigkeit

Der verdächtige Bierwirt soll zum Tatzeitpunkt alkoholisiert gewesen sein. Nach Informationen der APA trank er aus einer Wodkaflasche und kollabierte, als er von der Polizei festgenommen wurde. Wie die Landespolizeidirektion später mitteilte, soll der Mann über drei Promille intus gehabt haben, was am Montag zu Spekulationen über eine mögliche Zurechnungsunfähigkeit führte.

Dazu meinte der erfahrene Gerichtsmediziner Christian Reiter, der seit Jahrzehnten für die Justiz Gutachten erstattet: "Man kann bis zur Alkoholvergiftung zurechnungsfähig bleiben." Bei der Beurteilung, ob eine derart hochgradige Berauschung vorliege, dass sie eine Zurechnungsunfähigkeit bewirke, komme es nicht auf den gemessenen Alkoholwert an, betonte Reiter. Jeder Mensch habe bezüglich Alkohol unterschiedliche Toleranzgrenzen und vertrage Alkohol anders. Ausschlaggebend sei daher, ob sich aus dem Verhalten einer alkoholisierten tatverdächtigen Person schließen lasse, dass diese im Tatzeitpunkt noch zu zielgerichtetem Handeln und Wahrnehmen der unmittelbaren Umgebung fähig war. (APA, 3.5.2021)