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Melinda und Bill Gates dürften den Weg einer einvernehmlichen Scheidung gehen.

Foto: Reuters

Die Scheidung des Microsoft-Milliardärs Bill Gates sorgt derzeit international für Schlagzeilen. In einem Atemzug wird dabei regelmäßig sein immenses Vermögen von geschätzt rund 130 Milliarden Dollar genannt und spekuliert, wie viel er davon an seine künftige Ex-Frau Melinda abgeben muss.

Das Scheitern einer Ehe kann auch in Österreich richtig ins Geld gehen. Schaffen es die vormaligen Ehepartner – anders als die Gates – nicht, sich auf eine einvernehmliche Scheidung zu einigen, drohen schnell einmal fünf verschiedene Gerichtsverfahren:

Da ist zum einen das Scheidungsverfahren selbst, also das klassische "Schmutzwäsche-Waschen", wer an der Zerstörung der Ehe schuld ist. Dieser Prozess allein kann sich über Jahre ziehen und Unsummen an Geld und Nerven kosten. In Österreich ist es nach wie vor so, dass das Ergebnis dieses Gerichtsverfahrens unmittelbare Auswirkung auf das zweite Verfahren hat – das Unterhaltsverfahren.

Grob gesagt muss der schuldige Besserverdiener dem unschuldigen Schlechterverdiener nach der Scheidung Geldunterhalt zahlen. Das ist bei gehobenen Vermögensverhältnissen deshalb brisant, weil es beim Ehegattenunterhalt – anders als beim Kindesunterhalt – keinen sogenannten "Luxusstopp" gibt. Während also selbst ein Millionärskind im Streitfall nie mehr als die "Playboy-Grenze" von derzeit rund 1.500 Euro pro Monat an Unterhalt bei Gericht durchsetzen kann, ist der nacheheliche Ehegattenunterhalt nach oben hin nicht limitiert, sodass ein sehr hohes monatliches Einkommen des Verpflichteten zu einem entsprechend hohen Unterhalt des Berechtigten führt.

Oft auch Streit ums Sorgerecht

Abgesehen vom Scheidungs- und Unterhaltsverfahren sind Scheidungsstreitigkeiten typischerweise auch von einem Sorgerechtsstreit begleitet, solange die Kinder minderjährig sind. Hinzu kommt – Gerichtsverfahren Nummer vier – mitunter ein Verfahren über den Kindesunterhalt. Nicht selten fordert dabei ein Elternteil in Vertretung des minderjährigen Kindes nach der Trennung der Haushalte den Kindesunterhalt vom anderen Elternteil über das Gericht ein.

Wie bei allen Promi-Scheidungen – vor den Gates zuletzt etwa beim Amazon-Gründer Jeff Bezos – werden die Schlagzeilen jedoch typischerweise von der Vermögensaufteilung dominiert. Kurz gesagt geht es dabei schlicht um die Frage, wer wie viel vom vorhandenen Kuchen erhält. In Österreich hat das Aufteilungsgericht sehr weitreichende Gestaltungsbefugnisse und kann etwa Schlösser und Yachten im Eigentum des einen Teils dem anderen zusprechen. Auf Microsoft könnte ein österreichisches Gericht allerdings nicht zugreifen. Unternehmen genießen hierzulande nämlich seit den späten 1970ern einen besonderen Schutz.

Eheverträge sind hier selten

Wer bereits Vermögen hat oder beabsichtigt, ein solches aufzubauen, ist daher gut beraten, rechtzeitig einen Ehevertrag abzuschließen. Während derartige "prenups" in den USA sehr weit verbreitet sind, sind österreichische Paare mit einem Ehevertrag eine deutliche Minderheit. Erfahrungsgemäß empfinden es große Teile der Bevölkerung hierzulande als "unromantisch", im Zusammenhang mit einer Eheschließung auch über Geld zu reden. Wie unvorsichtig diese Einstellung ist, belegt die Scheidungsstatistik.

Ohne Ehevertrag bleibt als Alternative zu hohen Anwalts- und Gerichtskosten sowie jahrelangen Prozessen auch in Österreich immer noch – wie im Fall Gates – die einvernehmliche Scheidung. Für einen vernünftigen Konsens kann es nach dem Eintritt einer Ehekrise allerdings schon zu spät sein. Melinda Gates hat dem Vernehmen nach übrigens auf die Leistung von Unterhalt verzichtet. Vermutlich dürfte ausreichend Vermögen vorhanden sein. (Gerold Oberhumer, 7.5.2021)