Es ist eine beunruhigende Bilanz: 26 km² an Boden wurden in Österreich 2019 für Wohnraum verbaut. Um die Klimaziele zu erreichen, sind Bund und Länder in der Pflicht, Alternativen zum Bauen auf der grünen Wiese zu schaffen. Es wäre nicht Österreich, wenn nicht jedes Bundesland innerhalb seiner Wohnbauförderung eigene Pläne zur Nachverdichtung hätte. Ein Überblick von West nach Ost.

"Der Hund liegt im Detail." So unter-schiedlich die Förderungen der Länder sind, so einig sind sich diese in dieser Aussage. Jede Förderung ist mit Ausnahmen und Detailanforderungen versehen, die individuell geprüft werden müssen. Daher ist ein Beratungsgespräch in der jeweiligen Landesabteilung sehr empfehlenswert.
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Vorarlberg

Nachverdichtung wird mit einem Kredit von 800 Euro pro m² gefördert. Durch Boni und nachhaltige Materialwahl kann sich der Fördersatz auf circa 1400 Euro pro m² erhöhen, solange der Zubau nicht größer als 150 m² ist. Gewisse Einkommens- und Kostengrenzen sind nicht zu überschreiten, energetische sowie ökologische Qualität zu gewährleisten. Ist der Zubau kleiner als 100 m², kann anstelle der Neubauförderung die Sanierungsförderung gewählt werden, die auch Zuschüsse zulässt.

Tirol

Wer eine Förderung für die Nachverdichtung ohne weiteren Grundverbrauch beantragen will, darf die Obergrenze von 150 m² Nutzfläche nicht überschreiten. Das Land Tirol bietet ein Darlehen von 1000 Euro pro m² oder einen Wohnbauscheck. Letzterer umfasst 35 Prozent des Förderungskredits und muss nicht zurückgezahlt werden, solange der Anbau zehn Jahre durchgehend bewohnt wird. Im Herbst 2021 ist eine neue Richtlinie mit neuen Konditionen geplant. Details sind noch nicht bekannt.

Salzburg

Grundsätzlich können nicht rückzahlbare Zuschüsse beantragt werden. Für Häuslzubauer gilt die Errichtungsförderung. Darin sind erhöhte Fördersätze für Zu-, Auf-, Ein- und Anbauten zu finden, die sich aus Planungsenergieausweis (u. a. Wärmedämmung, Außenhaut, Fensterqualität, Heizsystem) und Zuschlagspunkten (u. a. bodensparende Bauvarianten) ergeben. Ortskernbonus gibt es keinen, dafür aber Lagepunkte. Auch eine öffentliche Verkehrsanbindung kann sich positiv auswirken.

Kärnten

Für die Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten können Förderkredite mit 400 Euro pro m² förderbarer Nutzfläche beantragt werden. Eine Überschreitung von 200 m² Nutzfläche gilt als K.-o. -Kriterium. Der Wohnraum muss zudem ganzjährig bewohnt werden und energiebezogene Mindestwerte erfüllen. Gefördert wird der Differenzbetrag von Altbestand und Zubau. Seit Anfang 2020 werden für den Erwerb von Bestandsobjekten im Siedlungszentrum einmalig 15.000 Euro ausbezahlt.

Steiermark

Im Rahmen der "umfassenden energetischen Sanierung" werden Annuitätenzuschüsse oder Förderbeiträge vergeben. Sie berechnen sich auf Basis der anerkennbaren Sanierungskosten. Das Land leistet einen 30-prozentigen Beitrag zum Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 14 Jahren oder einen Direktzuschuss von 15 Prozent. Dafür müssen Bestimmungen der thermischen Sanierung, der Energieeffizienz und der Klimaschutzleistung eingehalten und der Zubau mit Hauptwohnsitz bewohnt werden.

Oberösterreich

Gefördert wird durch Darlehenszuschüsse oder mit einmalig nicht rückzahlbaren Bauzuschüssen. Der Darlehenszuschuss beträgt 25 Prozent der förderbaren Kosten oder die maximale Darlehenshöhe je Sanierungsvorhaben. Der Bauzuschuss (einmalig) umfasst 15 Prozent der maximal förderbaren Kosten. Neben verschiedenen Boni gibt es auch den Ortskern bonus. Wenn Sanierungsarbeiten im Siedlungsschwerpunkt durchgeführt werden, erhöhen sich die förderbaren Kosten.

Niederösterreich

Keine Kredite, dafür gibt es zwei Zuschüsse für nachverdichteten Wohnbau im Zuge der Eigenheimsanierung. Ersterer beträgt zehn Prozent der förderbaren Sanierungskosten, maximal aber 12.000 Euro. Zudem gibt es einen zweiprozentigen Zuschuss der Kreditrückzahlung für zehn Jahre. Gefördert wird eine Nutzfläche von 130 m². Größer zu bauen ist möglich, allerdings werden nur 130 m² mit je 600 Euro gefördert. Dieser Wert steigt u. a. durch Heizanlagen mit erneuerbarer Energie.

Wien

Die Sanierungsverordnung wurde erst kürzlich geändert. Im Einfamilienhaus ist der Dachausbau mit maximal 150 m² (je nach Familiengröße) mit Darlehen gefördert. Besteht bereits ein Dachraum, kann ein einmaliger nicht rückzahlbarer Betrag von 40 Prozent der angemessenen Kosten für den WC- und Bad-Einbau gewährt werden. Im Mehrfamilienhaus gibt es Darlehen sowie Annuitätenzuschüsse. Je nach thermischer Qualität können nicht rückzahlbare Zuschüsse lukriert werden.

Burgenland

Keine Zuschüsse im Burgenland, dafür Landesdarlehen plus Bonusbetrag für Baulücken und minder genutzte Flächen. Die geförderte Summe errechnet sich aus Faktoren wie Haushaltseinkommen, Energietechnik und Ökoindex des Hauses, Ortskernbonus u. v. m. Ein Hauptwohnsitz ist verpflichtend. Die geförderte Fläche ist mit 100 m², also 20.000 Euro, gedeckelt. Sollte der Anbau größer sein, ist dies allerdings kein K.-o.-Kriterium, alles über 100 m² Zubaufläche wird lediglich nicht gefördert. (Julia Beirer, 11.3.2021)